Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter bleibt weiterhin gesperrt.
– der Trainingsbetrieb kann bis auf die Achter-Nutzung langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, weiterhin NICHT jedoch die Umkleiden und Duschen,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich
Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.
Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. Außerdem gibt es Zeitfenster, in denen Senioren trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. In den übrigen Zeiträumen können Boote genutzt werden. Der Achter bleibt für die Nutzung ausdrücklich gesperrt!
Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags, dienstags und donnerstags auch vormittags. In der schematischen Darstellung sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind in der Übersicht grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.
Hygieneplan Corona der Schweriner Rudergesellschaft
Stand: 26. Mai 2020
Vorbemerkung
Aufgrund politischer und behördlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus war die SRG zeitweise gezwungen, den Trainingsbetrieb komplett einzustellen. Die aktuelle Situation und die daraus abgeleiteten neuen politischen Beschlüsse erlauben eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainings. Um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, beschließt der Vorstand den vorliegende Hygieneplan. Alle Sportler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.
1. Persönliche Hygiene
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen:
- Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist nicht gestattet.
- Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Körperkontakte und Berührungen sind zu vermeiden oder auf das Minimum zu reduzieren. Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, Händeschütteln, Umarmungen oder „Abklatschen“ müssen unterbleiben.
- Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife und heißem Wasser waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
- Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
Gemäß dem Hygieneplan für Schulen ist nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen.
2. Distanzregeln
Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.
Bis auf Weiteres ist der Trainingsbetrieb im Achter nicht gestattet.
Die Organisation des Trainingsbetriebs für die Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die Trainer nach den im Hygieneplan festgelegten Vorgaben. Es werden regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durchgeführt.
Auf die Nutzung des Fahrtenbuchs wird noch einmal nachdrücklich hingewiesen. Mit dem Eintrag in das Fahrtenbuch wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)
Der Trainingsplan der Kinder- und Jugendlichen wird allen bekannt gegeben. Die individuellen Ausfahrten aller Mitglieder haben sich danach so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Training der Kinder- und Jugendlichen erfolgt.
a) Freigelände Das Freigelände bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand von 1,5 m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass auch beim Transport von Booten der Abstand eingehalten wird
b) Bootshalle: In jedem der 3 Hallenteile darf sich nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aufgehalten werden.
c) Kraft- und Ergoraum: Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist unter Einhaltung einer max. Personenanzahl im Kraftraum von 6 und im Ergoraum von 6 Personen zugelassen. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig besetzten Sportgeräten hat mindestens 3 m zu betragen. Hochintensives Ausdauertraining mit hoher Aerosolbelastung ist unzulässig. Jeder Trainierende hat sich in eine im Kraftraum ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen. Mit dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)
An Geräten, wo dies ohne Beeinträchtigung der Übungsausführung und der Sicherheit möglich ist, ist bei Nutzung ein privates Handtuch als Unterlage zu verwenden. Bei allen anderen Geräten ist nach Nutzung die Sitz- /Liegefläche mit einem Tuch abzuwischen. Die Handgriffe aller Geräte sind nach der Nutzung abzuwischen.
d) Treppenhaus: Begegnungen auf der Treppe sind zu vermeiden, dazu ist ggf. im oberen oder unteren Flurbereich zu warten, bis die Treppe frei ist.
e) Umkleideräume: Die Umkleideräume dürfen ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden genutzt werden. Bei Begegnungen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, z.B. durch Ausweichen in die Gassen zwischen den Schränken.
f) Waschräume und WC-Räume In jedem Wasch- und WC-Raum darf sich nur eine Person aufhalten.
g) Duschen: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.
Mietern der Gästezimmer ist für die Dauer des Aufenthaltes die Nutzung der Duschen unter Einhaltung der Abstandsregel erlaubt.
h) Gästezimmer: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand sowie für Gäste im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen.
i) Trainer- und Vorstandszimmer: Zutritt nur für Personen, die entsprechende Funktionen bekleiden aus begründetem Anlass. Maximal 2 Personen gleichzeitig in diesem Gebäudebereich unter Einhaltung der Abstandsregel.
j) Sportplatz: Der Sportplatz kann unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden. Ein jeweils zu benennender Ansprechpartner für die Nutzergruppe hat eine Anwesenheitsliste zu führen und spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten. Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer.
3. Reinigung durch Dienstleister
Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.
Im Verein steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.
Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:
- Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
- Treppen- & Handläufe
- Lichtschalter
- alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. (Fahrtenbuch-PC)
In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. (Behälter für Papierhandtücher täglich füllen, je Waschbecken eine (ggf angebrochene) Flasche Flüssigseife) Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.
Reinigung durch Mitglieder
Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.
Während des Trainings in Kraft und Ergoraum sind die unter 2c) genannten Reinigungsmaßnahmen permanent durchzuführen.
Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften. Kraft- und Ergoraum sind während der Nutzung jede halbe Stunde für 5 min durch die trainierenden Sportler zu lüften. Umkleideräume sind regelmäßig für mindestens 2 min zu lüften.
5. Dokumentations- und Mitteilungspflichten
Das Training und die Trainingsgruppen sind zu dokumentieren, um Kontakte nachvollziehen zu können.
Die Dokumentation erfolgt durch den jeweiligen Sportler im Fahrtenbuch. Zusätzlich zu den üblicherweise dokumentierten Zeiten für das An- und Ablegen sind im Bemerkungsfeld die Zeiten für das Betreten und Verlassen des Geländes einzutragen, um die tatsächliche Anwesenheitszeit auf dem Vereinsgelände nachvollziehen zu können.
Sportler, welche positiv auf COVID-19 getestet wurden, und in den 3 Tagen vor Auftreten der ersten Symptome am Training teilgenommen haben, haben dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, ob bei diesen Trainingsgelegenheiten Kontakt zu anderen Sportlern bestand.
6. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID- 19- Krankheitsverlauf
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).
Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
- chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
- chronischen Lebererkrankungen
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Krebserkrankungen
- ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)
- neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen Personen mit den o.g. Vorerkrankungen ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet.
Personen, welche einzig aufgrund ihres Lebensalters mit einem höheren Risiko rechnen müssen, entscheiden selbst auf Basis ihres individuellen Gesundheitszustandes. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall auf das Training zu verzichten.
7. Bekanntgabe
Der Hygieneplan wird auf der Homepage der SRG bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgt ein Aushang am schwarzen Brett im Treppenhaus, sowie am schwarzen Brett neben dem Fahrtenbuch-PC.
8. Quelleninformation
Der Hygieneplan wurde grundsätzlich durch die SRG erstellt. Dabei wurde, teils wörtlich, teils mit auf den Vereinsbetrieb angepassten Änderungen, auf folgende Dokumente zurückgegriffen:
- Übergangs-Regeln des DRV vom 20.04.2020
- Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17.04.2020
- Corona-VO M-V vom 8.5.2020 i.d.F. vom 19.5.2020
- Hinweise des LSB M-V e.V. zur Wiederaufnahme des Indoorsport
- DRV Empfehlungen für den Rudersport in der Covid 19 – Pandemie, Fassung vom 14.5.2020
Dieses dient ausschließlich dem Zweck, auf den Vereinsbetrieb der SRG übertragbare Regeln und Informationen zu übernehmen, um einen effektiven Infektionsschutz sicherzustellen.