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Monat: April 2020

Training eingeschränkt möglich

Trainingsfenster für Kinder (gelb) und Senioren (grün).

Die Schweriner Rudergesellschaft fährt einen Teil ihres Betriebes wieder hoch. Grundlage ist die entsprechende Verordnung des Landes, in der unter anderem geregelt ist, dass sportliche Betätigung allein oder zu zweit unter bestimmten Bedingungen wieder möglich ist. Der Vorstand hat darum einerseits einen Hygieneplan fürs Bootshaus und strenge Regeln für die Nutzung von Einern und Zweiern erarbeitet. Darin wird unter anderem festgelegt, wieviel Personen höchstens gleichzeitig in Hallen und auf dem Sattelplatz anwesend sein dürfen. Kraft- und Ergoraum bleiben gesperrt – die Nutzung der Umkleiden ist nicht möglich, wohl aber der Sanitäranlagen.

Wer ein Boot nutzen will, kann eines reservieren. Dazu haben wir ein Reservierungstool eingerichtet. Wir stellen das Konzept hier vor. Es gilt ab sofort und bis auf Weiteres. Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. Außerdem gibt es Zeitfenster, in denen Senioren trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. In den übrigen Zeiträumen können – nach vorheriger Reservierung – ungesteuerte Einer und Zweier genutzt werden. Alle anderen Boote sind für die Nutzung ausdrücklich gesperrt!

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags, dienstags und donnerstags auch vormittags. In der schematischen Darstellung sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind in der Übersicht grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich. Das Reservierungstool erläutern wir weiter unten.

Der SRG-Hygiene-Plan

Vorbemerkung

Aufgrund politischer und behördlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus war die SRG zeitweise gezwungen, den Trainingsbetrieb komplett einzustellen. Die aktuelle Situation und die daraus abgeleiteten neuen politischen Beschlüsse erlauben eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainings.

Um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, beschließt der Vorstand den vorliegende Hygieneplan.

Alle Sportler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

1. Persönliche Hygiene:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. **

Wichtigste Maßnahmen:

  • Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist nicht gestattet.
  • Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Körperkontakte und Berührungen sind zu vermeiden oder auf das Minimum zu reduzieren. Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, Händeschütteln, Umarmungen oder „Abklatschen“ müssen unterbleiben.
  • Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife und heißem Wasser waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Gemäß dem Hygieneplan für Schulen ist nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen

2. Distanzregeln

Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.

Bis auf Weiteres ist der Trainingsbetrieb nur im Einer und ungesteuerten Doppelzweier gestattet.

Die Organisation des Trainingsbetriebs für die Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die Trainer nach den im Hygieneplan festgelegten Vorgaben. Es werden regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durchgeführt.

Zur Einhaltung der Distanzregelungen hat eine elektronische Voranmeldung für die Koordination der Ab- und Anlegezeiten sowie die Bootsreservierung zu erfolgen. Die Bootsnutzung erfolgt unter strikter Einhaltung der Bootsordnung, insbesondere der ausgewiesenen Nutzerklassen.

Der Trainingsplan der Kinder- und Jugendlichen wird allen bekannt gegeben. Die individuellen Ausfahrten aller Mitglieder haben sich danach so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Training der Kinder- und Jugendlichen erfolgt.

a) Freigelände

Das Freigelände bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand von 1,5m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass auch beim Transport von Booten der Abstand eingehalten wird. Auf dem Sattelplatz dürfen sich maximal 6, auf dem Steg dürfen sich maximal 2 Sportler gleichzeitig aufhalten.

b) Bootshalle:

In jedem der 3 Hallenteile dürfen sich maximal 2 Sportler gleichzeitig unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m aufhalten.

c) Kraft- und Ergoraum:

Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist verboten. Dies gilt auch für den Durchgang zwischen Treppenhaus und Halle, es hat eine Umgehung über das Freigelände zu erfolgen. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

d) Treppenhaus:

Begegnungen auf der Treppe sind zu vermeiden, dazu ist ggf. im oberen oder unteren Flurbereich zu warten, bis die Treppe frei ist.

e) Umkleideräume:

Die Umkleideräume dienen nur als Durchgang zu den Sanitärbereichen, das Umziehen ist nicht gestattet und muss zu Hause erfolgen. Bei Begegnungen ist der Mindestabstand einzuhalten, z.B. durch ausweichen in die Gassen zwischen den Schränken.

f) Waschräume und WC-Räume

In jedem Wasch- und WC-Raum darf sich nur eine Person aufhalten.

g) Duschen:

Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

h) Gästezimmer:

Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

i) Trainer und Vorstandszimmer:

Zutritt nur für Personen, die entsprechende Funktionen bekleiden aus begründetem Anlass. Maximal 2 Personen gleichzeitig in diesem Gebäudebereich unter Einhaltung der Abstandsregel.

Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

3. Reinigung durch Dienstleister

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor

Im Verein steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
  • Treppen- & Handläufe
  • Lichtschalter
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. (Fahrtenbuch-PC)

In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.** (Behälter für Papierhandtücher täglich füllen, je Waschbecken eine (ggf angebrochene) Flasche Flüssigseife)

Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

4. Reinigung durch Mitglieder:

  • Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
  • Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
  • Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch
  • Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften.

Die in der Zeit des vollständigen Betretungsverbotes eingeführten Kontrollgänge werden hierfür beibehalten. Mitglieder, die einen Kontrollgang durchführen, lüften die Umkleideräume und Sanitärbereiche jeweils 5 Minuten.

Ebenfalls werden durch diese Mitglieder Spülungen der Trinkwasserleitungen gemäß Aushang durchgeführt.

5. Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Das Training und die Trainingsgruppen sind zu dokumentieren, um Kontakte nachvollziehen zu können.

Die Dokumentation erfolgt durch den jeweiligen Sportler im Fahrtenbuch. Zusätzlich zu den üblicherweise dokumentierten Zeiten für das An- und Ablegen sind im Bemerkungsfeld die Zeiten für das Betreten und Verlassen des Geländes einzutragen, um die tatsächliche Anwesenheitszeit auf dem Vereinsgelände nachvollziehen zu können.

Sportler, welche positiv auf COVID- 19 getestet wurden, und in den 3 Tagen vor Auftreten der ersten Symptome am Training teilgenommen haben, haben dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, ob bei diesen Trainingsgelegenheiten Kontakt zu anderen Sportlern bestand.

6. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID- 19-Krankheitsverlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)
  • neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen

Personen mit den o.g. Vorerkrankungen ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet.

Personen, welche einzig aufgrund ihres Lebensalters mit einem höheren Risiko rechnen müssen, entscheiden selbst auf Basis ihres individuellen Gesundheitszustandes. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall auf das Training zu verzichten.

7. Bekanntgabe:

Der Hygieneplan wird auf der Homepage der SRG bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgt ein Aushang am schwarzen Brett im Treppenhaus, sowie am schwarzen Brett neben dem Fahrtenbuch-PC.

8. Quelleninformation:

Der Hygieneplan wurde grundsätzlich durch die SRG erstellt. Dabei wurde, teils wörtlich, teils mit auf den Vereinsbetrieb angepassten Änderungen, auf folgende Dokumente zurückgegriffen:

  • Übergangs-Regeln des DRV vom 20.04.2020
  • Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17.04.2020

Dieses dient ausschließlich dem Zweck, auf den Vereinsbetrieb der SRG übertragbare Regeln und Informationen zu übernehmen, um einen effektiven Infektionsschutz sicherzustellen

Das Bootsbuchungstool

Den Einsatz und die Trainingszeiten von Kindern und Junioren koordiniert der Trainer. Alle anderen, also auch die Senioren, nutzen bitte unser Boots-Reservierungstool. Es ist zu erreichen über https://corona.schwerinerrudergesellschaft.de. Es ist nutzbar, wenn man einen Benutzernamen und ein Passwort hat. Dieses Passwort beantragt Ihr formlos per Mail beim Vorstand unter bootbuchen@schwerinerrudergesellschaft.de. Sobald Ihr eine Bestätigungsmail bekommt (die wir von Hand erstellen) und ein Passwort habt, könnt Ihr Euch einloggen.

Das Tool funktioniert auf dem Rechner, aber auch auf dem Handy (dann vielleicht lieber quer halten).

Wenn Ihr ein Passwort habt und ein Boot reservieren wollt:

– klickt oben rechts auf „Anmelden“

– gebt Euren Benutzernamen und Euer Passwort ein und klickt auf „Anmelden“

– Ihr seht nun die Kalenderübersicht. Sie funktioniert wie ein üblicher Computerkalender. Links seht ihr die Übersicht des aktuellen und des nächsten Monats, um schnell zu einem Tag zu springen. Rechts über dem Kalender könnt ihr Tages-, Wochen- und Monats-Darstellungen umschalten.

Die Startansicht der Bootsbuchung

– In der Mitte über dem Kalender könnt ihr Bootsklassen auswählen. Einer und Zweier der Gruppen A,E und R (in der Bootsordnung ist festgelegt, wer welche Boote nutzen darf), in diesem Beispiel wählen wir die C-Einer der Kategorie A.

Bootsklasse auswählen

– Der Kalender hat nun fünf Spalten – für jedes der verfügbaren Boote eine.

– klickt mit der Maus in die Zeile, zu der Ihr das Boot nutzen wollt. So wählt Ihr die Startzeit aus. (beachtet bitte, dass vormittags und teilweise nachmittags festgelegte Trainingszeiten von Junioren und Senioren angesetzt sind)

– es erscheint das Detail-Fenster, in dem ihr bitte im Feld Kurzbeschreibung Euren Vornamen eintragt. Legt bitte noch fest, wie lange ihr das Boot nutzen wollt.

Details eintragen

– Abschließend klickt Ihr auf „Speichern“ – das wars.

– sofern Ihr Eure Reservierung ändern oder löschen wollt, klickt einfach wieder auf diesen Kalendereintrag, dann habt ihr mehrere Auswahlmöglichkeiten.

– Fragen? bootbuchen@schwerinerrudergesellschaft.de!

Erinnerung und Motivation

Gerade werden im Verein die ersten Lockerungen im Rahmen der am 17.04.2020 veröffentlichten Anti-Corona-VO MV diskutiert. Welcher Sport ist in MV wieder erlaubt? Außenbereiche von Sportplätzen und Sportaußenanlagen sind ab Montag wieder für den Individualsport und den Sport zu zweit geöffnet. Tennis- und Golfplätze dürfen bei Beachtung der Abstandsregeln ebenfalls für den Freiluftsport wieder öffnen. Auch Segeltörns allein, zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen sind erlaubt. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen… Hm, was gilt nun für den Rudersport? Da sind wir Ruderkameraden uns noch uneinig. Individuelle Ausfahrten im Einer und Zweier (für Paare) sollten doch wohl möglich sein. Morgen will unser Vorsitzender bei der Wasserschutzpolizei nachfragen. Wir sind gespannt.
In der Zwischenzeit schwelgen wir in Erinnerungen und motivieren uns für die baldige Rückkehr auf Peene und Haff.

Wer schon immer mal die Eisenbahn-Hubbrücke in Karnin besteigen wollte und dazu noch keine Gelegenheit hatte, kann dies hier virtuell gemeinsam mit den Ruderkameraden des Anklamer Ruderklubs tun. 

Bei unzähligen Rudertouren fahren wir direkt daran vorbei und schauen jedes Mal fasziniert auf dieses einmalige technische Denkmal. Im August 2019 nutzten wir dann endlich die Gelegenheit für eine Besichtigung während des Karniner Brückenfestes. Die Aussicht ist grandios, der Auf- und Abstieg etwas abenteuerlich, aber durchaus eine Reise wert. Einige von uns waren schon zum zweiten Mal „oben“ und würden es wieder tun. Viel Spaß!

Ostergrüße an alle Mitglieder

Wir wünschen Euch allen trotz der aktuell außergewöhnlichen Zeit schöne Osterfeiertage. Wir hoffen dass alle, die jetzt im vollem Stress stehen, Zeit finden werden, um etwas zu entspannen und sich zu erholen.

Aber auch, um weiterhin Sport zu treiben und sich fit zu halten, um dann, sobald wieder möglich, sofort voll mit dem Rudern durchzustarten. Hier ein paar Impressionen einiger Mitglieder, die zeigen, dass viele das gute Wetter nutzen.

Bleibt gesund passt auf Euch und Eure Liebsten auf und bis bald.

Euer Vorstand