Skip to content

Ergebnisse der Mitgliederversammlung 2017

Die Mitgliederversammlung 2017 hat den Vorstand im Amt bestätigt, die Mitgliedsform „Auswärtiges Mitglied“ eingeführt, die Regelung zu Arbeitsstunden angepasst und Martin Meermann und Thomas Dickmann zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Der Vorstand der Schweriner Rudergesellschaft wurde für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach einem Jahr an der Spitze des Vereins hatten sich Martina Ocik als stellvertretende Vorsitzende und Christian Kohlhof als Vorsitzender gemeinsam mit Schriftführer Kay-Olaf Schuldt und Schatzmeister Thomas Schulz zur Wiederwahl gestellt. Nicht nur der geschäftsführende Vorstand, auch alle weiteren Vorstandsmitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Die Vorstandsliste der Schweriner Rudergesellschaft

Neu: Auswärtiges Mitglied

Umkreiskarte: 50 Kilometer rund ums Bootshaus der SRG.
Umkreiskarte: 50 Kilometer rund ums Bootshaus der SRG.

Die 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jahreshauptversammlung haben auch den Weg frei gemacht für „Auswärtige Mitglieder“. Auswärtiges MItglied kann werden, wer außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern ums Bootshaus seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies richtet sich an alle SRG-Mitglieder, die – aus welchen Gründen auch immer – Schwerin verlassen, ihrem Ruderverein aber verbunden bleiben wollen. Dementsprechend wurden die Paragraphen 4 und 5 der Satzung ergänzt. Zudem hat die Mitgliederversammlung die Beitragshöhe für auswärtige MItglieder auf 162 Euro pro Jahr festgelegt. Anträge auf „auswärtige Mitgliedschaft“ können beim Vorstand eingereicht werden.

Im Laufe dieses Jahres wird der Vorstand prüfen, in welchem Umfang diese Form der Mitgliedschaft genutzt wird und dann der nächsten Mitgliederversammlung berichten und bei Bedarf eine modifizierte Regelung vorschlagen.

Übersicht über Beitragssätze und Mitgliedschaften

Arbeitsstunden: Zehn statt Zwanzig

Arbeitseinsatz 2016
Arbeitseinsatz 2016

Die seit mehreren Jahren geltende Regelung zu Arbeitsstunden hat die Mitgliederversammlung angepasst. Bislang war jedes Mitglied von 16 bis 70 Jahren verpflichtet, 20 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Darüber ist mit einer Arbeitskarte Buch zu führen. Ausgenommen sind lediglich Mitglieder, die weniger als 5 Ausfahrten im Jahr unternehmen. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunden wurden nach Ende jedes Jahres 5 Euro, also maximal 100 Euro, berechnet.

Diese Regelung gilt im Grundzug weiter, allerdings sind nun pro Mitglied 10 Stunden pro Jahr festgelegt, jede nicht geleistete Stunde wird mit 10 Euro abgerechnet, so dass sich am Höchstbetrag nichts ändert.

Die Regelung lautet nun wie folgt und wirkt sich ab sofort auf die Arbeitsleistungen in diesem Jahr aus:

„Ab dem Jahr 2018 zahlt jedes Mitglied zwischen 17 und 70 Jahren jährlich zum 1.4. oder mit der Halbjahresabrechnung eines jeden Jahres einen Zusatzbeitrag von 100 Euro.

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn das Mitglied nachweist, im Vorjahr mindestens 10 Stunden für die Rudergesellschaft gearbeitet zu haben. Die Nachweise in Form der veröffentlichten Arbeitskarten müssen jeweils bis zum 31.1. vorliegen. Fehlende Arbeitsstunden werden mit 10 Euro/Stunde verrechnet.

Stunden sind innerhalb einer Familie übertragbar. Mitglieder, die im Vorjahr weniger als 5 Ausfahrten hatten, sind von der Arbeitspflicht befreit. Bestand die Mitgliedschaft im Vorjahr nur zeitweise, werden die Arbeitsstunden anteilig verrechnet.“

Ehrenmitgliedschaften

Die Mitgliederversammlung hat zudem die ehemaligen Vorsitzenden Martin Meermann und Thomas Dickmann zu Ehrenmitgliedern ernannt, weil sie sich maßgeblich um die Erneuerung des Bootshauses und des Bootsparks in den vergangenen Jahren verdient gemacht haben.

Der SRG-Vorsitzende Christian Kohlhof betonte mehrfach, dass der Verein auf die Mithilfe aller Mitglieder angewiesen ist, nicht nur bei Arbeitseinsätzen (der nächste ist am 18. März), sondern auch durch Mithilfe in den Vorstandsressorts wie zum Beispiel beim Wanderwart oder beim Sportwart. Wenn Ihr dort unterstützen wollt, dann sprecht Holger oder Sebastian gern an.