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Hygieneplan überarbeitet

Der Hygieneplan ist die Grundlage für einen sicheren Ruderbetrieb bei der Schweriner RG! Wir haben den Plan gestrafft, konkretisiert und übersichtlich gestaltet. Bitte, bitte, bitte beachtet weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Besonders wichtig: Tragt Euch in die ausliegenden Listen ein, wenn Ihr die Trainingsräume nutzt. Der Eintrag jeder Fahrt in Fahrtenbuch ist ohnehin Pflicht.

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Das Reservierungstool ist derzeit nicht mehr notwendig. Auch der Achter ist wieder nutzbar.


– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter ist wieder nutzbar.

– der Trainingsbetrieb kann langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, die Umkleideräume mit entsprechenden Abständen,
– Duschen können benutzt werden, wenn sich dort maximal 3 Personen aufhalten
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können.

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags von 16 bis 18 Uhr. Dienstags ist das Training des Sportgymnasiums von 7:30 bis 13 Uhr und donnerstags von 7:30 bis 9 Uhr. Die Montessorischule trainisert mittwochs von 14 bis 16 Uhr, die Waldorf-Schule freitags von 14 bis 16 Uhr. In unserem Terminklender sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.

### KALENDER ###
Kalender – alle anzeigen Desktopversion (ID: 61)

Dieser Terminplan gilt bis auf Weiteres (und hoffentlich bis zum Ende der Saison).

Hygieneplan der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/75 e.V.

Stand: 20. August 2020

1. Allgemeine Regelungen

  • Kein Betreten der Sportanlagen für Sportler, Personal, Trainer, Übungsleiter und ggf. Begleitpersonen, die aktuell unter mit COVID-19 vereinbarenden Symptomen leiden.
  • Abstand halten.
  • Körperkontakte und Berührungen vermeiden.
  • Regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion.
  • Die Mitglieder haben die Verantwortung, dass die bei der SRG Mitgliederverwaltung gespeicherten Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer) auf dem aktuellen Stand sind. Daher müssen diese nicht bei jedem Training komplett erfasst werden Mit dem Eintrag in die Listen und dem Fahrtenbuch wird dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen.
  • Die Anwesenheitsliste wird wöchentlich durch den Vorstand oder eine per Vorstandsbeschluss ermächtigte Person eingesammelt und so aufbewahrt, dass sie anderen Personen nicht zugänglich ist. Der Vorstand hat die Anwesenheitsliste für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vollständig vorzulegen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten.
  • Die Trainer führen regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durch.

2. Outdoor-Trainingsbetrieb

  • Die Nutzung des Fahrtenbuchs ist zwingend vorgegeben.
  • Individuelle Ausfahrten aller Mitglieder haben sich am Trainingsplan so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Beginn oder Ende einer festen Trainingszeit erfolgt.
  • Insbesondere während der Trainingszeiten im Kinder- und Jugendsport haben An- und Ablegemanöver sowie das Boote zu Wasser lassen oder heraustragen durch die Kinder und Jugendlichen absoluten Vorrang. Solange diese Manöver im Gange sind, ist der Steg für alle anderen Mitglieder gesperrt.
  • Der Trainingsplan für Kinder und Jugendliche ist durch die Trainer so zu gestalten, dass die Trainingsgruppen konstant zusammengesetzt sind und Überschneidungen unterschiedlicher Gruppen vermieden werden.
  • Die Führung von Anwesenheitslisten erfolgt durch elektronische Erfassung im Fahrtenbuch oder schriftlich anhand von Listen (soweit keine Ausfahrten erfolgen).

3. Nutzung des Kraft- und Ergoraums

  • Offizielle Trainingszeiten haben Vorrang vor der individuellen Nutzung der Sporträume. Über Ausnahmen entscheiden die Verantwortlichen der jeweiligen offiziellen Trainingszeiten (Aushang siehe Plan).
  • Für alle Trainer, Übungsleiter und Aufsichtsführenden besteht die Pflicht, in den Trainingsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Im Ergoraum dürfen nicht mehr als 6, im Kraftraum nicht mehr als 8 Personen gleichzeitig trainieren.
  • Spätestens beim Verlassen der Sporträume ist die Anwesenheit in den ausgelegten Listen zu erfassen. Es sind Name, Vorname und die Zeiten der Anwesenheit auf dem SRG-Gelände zu dokumentieren.
  • Geräte und Matten, wo die Übungsausführung ohne Beeinträchtigung der Sicherheit möglich ist, sind nur durch Unterlage eines privaten Handtuchs zu benutzen.
  • Nach jedem Benutzungswechsel der Sportgeräte durch unterschiedliche Personen ist eine Desinfektion der Kontaktflächen vorzunehmen. Bei alleiniger Nutzung eines Sportgerätes ist immer nach Beendigung des Trainings eine Desinfektion vorzunehmen.
  • Die Sporträume sind regelmäßig, spätestens jedoch nach Beendigung eines Trainings, durch weites Öffnen der Fenstertüren zu lüften. Nach Möglichkeit sollte auch während des Trainings gelüftet werden.

4. Umkleide- und Sanitärräume

  • Die Abstandsregelungen sind zu beachten. Die Duschräume dürfen nicht von mehr als 3 Personen gleichzeitig betreten werden.
  • Der Aufenthalt in den Umkleideräumen ist ausschließlich für die Dauer des Umkleidens gestattet und sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Die Umkleide- und Sanitärräume sind regelmäßig Stoß zu lüften. Die Fenster sind jedoch spätestens beim Verlassen der Räume zu schließen.

5. Sportplatz

  • Bei der Nutzung des Sportplatzes ist eine Anwesenheitsliste durch einen dem Vorstand benannten Ansprechpartner zu führen. Die Anwesenheitsliste ist spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten, soweit nicht vertragliche Regelungen etwas anderes vorsehen.

6. Vereinsgelände

  • Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer sowie Angehörige von Mitgliedern, wenn sie ein Mitglied zum Training bringen oder nach dem Training abholen.
  • Solange Teilnehmer des Kinder- und Jugendtrainings an- oder ablegen, Boote ins oder aus dem Wasser tragen oder Bootspflege betreiben, dürfen die o.g. Nicht-Mitglieder den Steg und die Bootshalle nicht betreten. Auf dem Sattelplatz dürfen sie sich nur mit Zustimmung des Trainers in vom Trainer festgelegten Bereichen aufhalten.
  • Angehörige, welche ein Mitglied zum Training gebracht haben oder abholen wollen, dürfen kurzzeitig vom Vereinsgelände aus beim Wassertraining zuschauen, sofern die Einhaltung des Abstandes von 1,5m zu anderen Personen auf dem Vereinsgelände gewährleistet werden kann. Das Zuschauen darf nicht vom Steg aus erfolgen, vom Sattelplatz aus nur mit Zustimmung des Trainers.
  • Nicht-Mitglieder sind als Zuschauer im Kraft- und Ergoraum nicht zugelassen.
  • Für Mieter der Gästezimmer werden gesonderte Hinweise herausgegeben.

7. Reinigung und Hygiene

  • Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
  • Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
  • Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.
  • Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:
    • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
    • Treppen- & Handläufe
    • Lichtschalter
  • In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.
  • Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

Der Vorstand