Liebe Mitglieder,
gemäß der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 – 13 – 29 vom 31.10.2020 herausgegeben am 01.11.2020 hat der Vorstand folgende Vorgehensweise für den Zeitraum vom 01.11.20 bis zum 30.11.2020 beschlossen:
Der Aufenthalt und das Training auf dem Gelände und im Bootshaus sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von unter 18 Jahren und die benannten Betreuer der einzelnen Trainingsgruppen. Die Trainingsmöglichkeit für die Kinder gilt bis auf Widerruf. Die festgelegten Hygienemaßnahmen sind strikt einzuhalten.
Weiterhin können unter strengster Berücksichtigung der festgelegten Hygienemaßnahmen die anstehenden Arbeiten wie der Stegeinsatz und die Wintersicherungspflichten der Bootseigentümer durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand