Die Schweriner RG hat ihr Vereinsgelände gesperrt. Grundlage ist eine Vereinbarung der Bundesregierung und der Länder. Darin heißt es unter anderem:
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Sofern diese Regeln die Schweriner Rudergesellschaft betreffen, wird der Vorstand davon keine Ausnahmen zulassen.
Alle zuvor getroffenen Anordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Der Vorstand weist zudem darauf hin, dass jegliches Betreten des Bootshauses, zu welchem Zweck auch immer, nicht möglich ist. Es ist auch nicht möglich, Trainingsgeräte für den Privatgebrauch auszuleihen. Der geschäftsführende Vorstand hat beschlossen, dass lediglich Ruderer in der Olympia-Vorbereitung und die, die beim LRV trainieren, ein Ergogerät leihen dürfen. Weitere Ausnahmen können wir nicht zulassen.
Bleibt gesund!