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Schlagwort: Schweriner Rudergesellschaft

Unsere FSJler bei der SRG

Unsere beiden FSJler
Julian und Bjarne, unsere FSJler

Bjarne: Hey ich bin Bjarne und habe selbst 7 Jahre lang Leistungssport im Bereich Rudern betrieben. Nun mache ich ein Freiwilliges Soziales Jahr bei der Schweriner Rudergesellschaft und trainiere den Nachwuchs der SRG. Das FSJ mache ich um ein paar Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, sowie die SRG und unseren Trainer René Flaschmann zu unterstützen.

Julian: geboren 2002. Ich bin seit 2008 in der Schweriner RG. Ich trainiere Kinder im Alter von 8-13 und rudere auch selbst noch.
Meine Hobbys sind Rudern und Fußball.
Seit dem 01.09.2020 mache in der Schweriner Rudergesellschaft ein FSJ. Ich möchte als Trainer und als Sportler viele Erfahrungen sammeln. Neben dem Training möchte ich aber auch den Verein und unseren Trainer bzw. unsere Trainer unterstützen.

SRG-Kollektion: Donnerstags Anprobe

So sieht sie aus, die SRG-blaue Sport-Kollektion, die Anne Holtfreter auf den Weg gebracht hat. Westen, Shirts, Einteiler, schick, schick, schick. Donnerstags von 17 bis 18 Uhr: Das ist der Termin, an dem Ihr die SRG-Kleidung persönlich in Augeschein nehmen könnt. Dann ist Anne Holtfreter am Bootshaus und zeigt Euch Einteiler, Hosen, Shirts und mehr.

Der Albatros kennt keine Grenzen…

Auf hoher See.
Auf hoher See.

…und so reifte im letzten Winter in einigen Schweriner Rudererköpfen der Wunsch, einmal mit dem Albatros über die offene See zu fliegen. Aber nicht gemütlich als Passagier wie Nils Holgersson auf dem Gänserücken, nein, bei diesem Albatros sollten wir die Muskeln sein, welche die Flügel zum schlagen bringen. Dieser Albatros – das ist eins der ersten Coastal-Ruderboote des DRV, ein gesteuerter Vierer, stationiert in der Hansestadt Stralsund. Und das Ziel heißt: Hiddensee umrunden!

Nachdem die Corona-Beschränkungen einige Monate lang das Vorhaben mit einem großen Fragezeichen versehen hatten, wird es im Juli dann doch noch möglich. Und so treffen wir, das sind Kirstin, Andreas, Kay, Phillipp und Sirko, am 10.Juli in Stralsund ein und werfen die ersten neugierigen Blicke auf das Boot.

Irgendwie idyllisch.

Den Abend verbringen wir dann in der Rockeria, um uns kalorientechnisch mit Burger und Bier, sowie geistig mit Seekarten und Wetterprognosen auf das Kommende vorzubereiten. Bis auf einige kleine Schauer soll es von oben trocken bleiben, dafür ist zu erwarten, dass uns der Wind mit 35 km/h (Windstärke 5, in Böen bis 6) von der Seite recht nass machen wird.

Morgens dann gut gefrühstückt, das Boot zu Wasser gelassen, Proviant, Ausrüstung und Seesäcke mit Wechselklamotten sturmtauglich vertäut, ist das Boot um 9:30 klar zum Auslaufen. Zum Aufwärmen dann noch ein kurzer Sprint – in Richtung der Toiletten im Bootshaus – und um 9:40 gleiten die Blätter sanft vom Steg.

Steuerfrau Kirstin geht auf Nordkurs, und wir sehen achteraus die Kulisse der Stadt. Das Festland an backbord schützt uns (noch) vor größeren Wellen. Zugegeben, in unseren Booten auf dem Schweriner See würde diese Querwelle schon den Status „ziemlich nervig“ erreichen, aber der Albatros liegt so stabil, dass man außer leisem Plätschern nichts davon merkt. Das soll sich ändern, als wir den Parower Haken hinter uns lassen, und in der Prohner Wiek Kurs auf Barhöft nehmen. Hier bläst es ganz ordentlich, und auch die vorhergesagten Regenschauer beweisen uns jetzt die Richtigkeit der Wetterprognose. Die Untiefen neben dem Fahrwasser lassen die vorher in tieferem Wasser entstandenen Wellen sich ordentlich auftürmen, und erstmals kommt Coastal-Feeling auf.

Je näher wir Barhöft kommen, um so ruhiger wird es wieder, und auch der letzte Regenschauer des Tages ist vorbeigezogen. An Steuerbord passieren wir das Fahrwasser Richtung Gellen, aber wir halten noch eine kurze Strecke Kurs nach NW Richtung Prerower Fahrwasser, um dann zu wenden und so den optimalen Anlegewinkel zum Barhöfter Strand zu haben. Wir brauchen noch eine Pause, etwa 1,5 Stunden sind wir nun unterwegs. Und wir wissen: ab hier wird es lange keine Gelegenheit zum Anlegen mehr geben.

Bei den ersten Sonnenstrahlen des Tages genießen wir unser 2.Frühstück am Strand. So wird das Wetter nun bleiben, durchwachsen aber trocken, und angenehme Temperatur. Von einer weiteren Wetterkomponente, dem Wind, merken wir hier hinter den Bäumen gerade nichts. Wir beantworten noch die Fragen einiger Touristen, welche uns dann beim Ablegen beobachten und noch eine Weile hinterher schauen, während wir wieder nordostwärts die Insel Bock entlangrudern.

Wechsel auf dem Steuerplatz, Andreas übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe, uns über die offene See zu steuern, Kirstin geht auf Schlag. Kurze, aber noch nicht sonderlich hohe Wellen begleiten uns im Windschatten der Insel Bock, an steuerbord ist es so flach, dass die zahlreichen Wasservögel nicht schwimmen, sondern stehen. Dann ändert das Fahrwasser die Richtung auf NNW, und wir kämpfen uns gegen eine starke Strömung zwischen Bock und Gellen auf die Ostsee hinaus. Die kurzen Boddenwellen werden durch die lange Dünung der Ostsee abgelöst, und an den Untiefen nördlich des Bock ist eine beeindruckende Brandung zu sehen. Die Wellen sind jetzt etwa einen Meter hoch, aber das Boot weiß sie mit unglaublicher Sicherheit zu nehmen. Wir fahren die Wellenberge einfach hoch, und gleiten wieder hinab. Der Albatros liegt stabil wie ein Brett auf dem Wasser. Einmal kurz umschauen: Die lange Küste von Hiddensee reicht bis zum Horizont. Und dort, ganz am Ende, ein verschwommenes etwas, ein Berg, der Dornbusch. Dort wollen wir hin – und rum…

Uns kommt ein Segler entgegen. Der Skipper schaut kopfschüttelnd von weit oben hinab in unser kleines Boot, und wedelt in eindeutiger Geste mit der Hand vor dem Gesicht herum. Aber dann folgt der erhobene Daumen. Derartige Botschaften werden uns noch häufiger begegnen, die Mischung aus Anerkennung und „Ihr seid ja wohl verrückt!“. Auch wir werden uns heute noch für verrückt halten, aber zurzeit genießen wir die Fahrt. Die Wellen werden höher, je weiter wir uns nordwärts vorarbeiten. Genau dafür ist das Boot gebaut, der Ruderspaß ist groß während wir die Kraft der Natur spüren.

Die karge Landschaft des Gellen ist einem Wald gewichen, und am Strand sind nun auch Menschen erkennbar. Wir haben also das Naturschutzgebiet im Süden der Insel hinter uns gelassen, und nun passieren wir den Leuchtturm auf dem Gellen. Weiter hinten sind schon die ersten Häuser von Neuendorf erkennbar. Plötzlich ein dumpfer Knall, gefolgt von einem langen Zischen. Alle blicken sich erschrocken um. Sind wir auf etwas im Wasser Treibendes gestoßen, oder hat der Wellenschlag doch das Boot beschädigt? Entwarnung: Nur die im Bug verstaute Reserve-Rettungsweste hat durch überkommendes Wasser ausgelöst, und ist nun dabei sich aufzublasen.

In Höhe von Vitte haben die Wellen Höhen von über 1,5m erreicht. Im Wellental schauen wir nach oben auf die Schaumkämme über uns, oben auf dem Wellenberg bekommen wir die Blätter nicht mehr ins Wasser. Die hohe Anzahl von Luftschlägen vermindert unsere Geschwindigkeit deutlich, und auch wenn der Bug ins Wasser klatscht, wird das Boot gebremst. Wir sind jetzt recht langsam unterwegs, aber bald kommt mit Kloster der nördlichste Ort der Insel in Sicht. Auch das vorher verschwommen wahrgenommene Etwas am Horizont ist jetzt deutlich als bewaldeter Berg erkennbar, und die Mauer am Strand vor der Steilküste des Dornbusches sieht man schon deutlich.

Hiddensee

Das Boot surft über die Wellen, es macht Spaß. Aber dann eine kleine Havarie: eine Rollschiene hat sich verschoben. An Reparatur ist bei dem Seegang nicht zu denken, und so muss Kay sich mit halber Rollbahn weiterquälen. Aber es geht vorwärts nach Norden, und plötzlich kann man am Dornbusch um die Ecke schauen.

Kurz darauf ist es Zeit für den Steuermann, den Kurs auf NO zu ändern, und damit beginnt das schönste Stück des Tages. Der Wind kommt nun schräg von achtern und schiebt uns vor sich her. Seit der letzten Pause sind wir ununterbrochen 3 Stunden unterwegs, und bringen kaum noch Druck auf die Blätter. Trotzdem sind wir nun verdammt schnell geworden, und erreichen mit fast 20 km/h die Spitzengeschwindigkeit des Tages. Noch schneller bewegen sich die Wellen unter uns hindurch, und wenn uns eine Welle überholt, so kommt es uns teilweise vor als würden wir achteraus die Welle hochfahren.

Oha.

Von hoch oben auf der Steilküste grüßt uns der Leuchtturm Dornbusch, und unten am Strand erinnert ein gestrandetes Segelboot daran, dass auch die Ostsee für Freizeitseeleute recht tückisch sein kann. Noch eine Weile genießen wir den Flug des Albatros über die Ostseewellen, dann wird die Steilküste wieder flacher und es wird Zeit, den Kurs nach Südost zu ändern, in Richtung der Fahrrinne zwischen den Inseln.

Mit abnehmender Wellenhöhe beginnt der Adrenalinrausch einer allgemeinen Erschöpftheit zu weichen, und immer mühsamer kämpfen wir uns südwärts zum ersten Tonnenpaar der Fahrrinne. Kay versucht erfolglos seine Rollschiene zu richten, auch Philipp hat irgendetwas zu reparieren, und Kirstin und Sirko rühren lustlos mit den Blättern im Wasser herum. Erst auf Nachfrage des Steuermanns „Möchte eigentlich irgendwer von euch mal wieder rudern?“ kommt wieder etwas Bewegung ins Boot.

Wird auch Zeit, denn der Wind treibt uns immer schneller seitwärts aus dem Fahrwasser, auf die Flachwasserzone vor dem Bug zu. Zeitweise muss Andreas im Winkel von bis zu 45° zum Fahrwasser steuern, damit wir nicht seitlich weggetrieben werden. Die Mathematikbegeisterten unter uns wissen: Mit diesem Winkel müssen von der Strecke, welche wir über Grund in die gewünschte Richtung zurücklegen wollen, etwa die 1,4-fache Strecke durchs Wasser rudern. Hiddensee bietet keinen Windschatten, von der Insel sind wir zu weit entfernt. Aber dichter unter Land zu kommen geht auch nicht, denn die vorgelagerten Sandbänke versperren den Weg.

Ahoi!

Kurz vor dem Stolper Haken geht es um 90° nach Steuerbord, auf Westkurs auf Hiddensee zu. Aber direkt an Land können wir noch nicht, ab Tonne 18 geht es wieder nach Süden. Schmerzende Arme, schmerzender Rücken, schmerzender Hintern,… und noch immer machen die Sandbänke kein Abkürzen möglich. An der Fährinsel müssen wir noch vorbei, dann können wir ab Tonne 23 endlich schräg auf den Hafen Neuendorf zufahren. Ausschau nach einem Strand, ohne Kraft ins flache Wasser, und raus aus dem Boot. Nach über 5 Stunden endlich Pause!

Kurze Zeit später – das Boot liegt sicher an 3 Ankern, Kays Rollschiene ist repariert und das Blut von den Griffen der Skulls abgewischt – liegen wir im Gras und vernichten die letzten Vorräte. Von dem Gedanken zur Westseite der Insel zu wandern nehmen wir Abstand, denn das wären ja mindestens 500m Fußmarsch. Keine Chance! Außerdem müsste man dazu ja aufstehen…

Wir geben uns eine gute Stunde bis 19:00, denn der Rest müsste in 2 Stunden zu schaffen sein. Es geht los mit neuer Kraft. Sirko, jetzt am Steuer, fährt so nah es die Wassertiefe zulässt unter Land. Trotzdem nerven kurzen Bodden-Querwellen. Kurz hinter dem Leuchtturm Gellen wird es Zeit, in Richtung Fahrwasser zu schwenken, um nicht auf der Untiefe Geller Haken zu landen. Navigation ohne Kompass, nach Landmarken. Und bei Tonne 43 wollen (müssen) wir wieder im Fahrwasser sein. Kleine grüne und rote Punkte in der Ferne zeigen uns das Fahrwasser. Welcher Punkt ist die 43?

Prost.

Wir treffen bei Tonne 41 auf das Fahrwasser, um kurz darauf traditionsgemäß an der 43 ein Bier zu öffnen. Aussteigen im knietiefen Wasser, direkt neben der Fahrrinne. Letzter Wechsel auf dem Steuermannsplatz, Kirstin wird uns wieder sicher an den Steg bringen, vor Sonnenuntergang wie wir jetzt noch glauben.

Aber während wir einigen größeren Schiffen der Fahrgastschifffahrt, und auch freundlich winkenden Wasserschutzpolizisten ausweichen, nähert sich die Sonne den Bäumen der Insel Bock. Ein Blick auf Uhr und Karte: es wird wohl doch später als geplant. Erstens sind es von Neuendorf nicht 20, sondern 25 km. Sowas passiert, wenn man beim Abmessen der Entfernungen auf der Karte vergisst, einen der Abschnitte von Seemeilen in Kilometer umzurechnen. Um zweitens war der Gedanke, wir fahren mit der gleichen Geschwindigkeit wie beim Training in Schwerin, wohl deutlich zu optimistisch.

Die Strecke durch den Kubitzer Bodden wird endlos. Stralsund ist schon lange vor uns zu sehen, aber so oft wir uns auch umdrehen, die Kulisse der Stadt wird nicht größer. Dafür verschwindet achteraus Hiddensee hinterm Horizont. Vom Flachland sind nur noch die höheren Baumgruppen zu sehen, und dann natürlich der Dornbusch, jetzt wieder als der graue, verschwommene Berg am Horizont. Und jetzt in der Dämmerung blinkt uns von dort der Leuchtturm zu. Dort hinten waren wir!!!

Sonnenuntergang.

Aber noch etwas verschwindet: Die Sonne hinter den Bäumen des Bock. Ein schöner Anblick, den wir aber nur noch schwer genießen können.

Wir passieren ein ankerndes Zollboot, und dann endlich den Parower Haken. Wir sind wieder im Strelasund, die Wellen sind verschwunden und plötzlich läuft das Boot wieder traumhaft. Die Stadtkulisse ist nun doch deutlich nähergekommen und mit neuer Motivation absolvieren wir die letzten Kilometer.

Nur unsere Steuerfrau hat Stress, denn der unbeleuchtete Steg ist in der Dämmerung nahezu unsichtbar. Aber die Lichter der Uferpromenade sind gut erkennbar, und so steuert Kirstin uns nach Gedächtnis ungefähr dorthin, wo wir morgens vermutlich losgefahren sind. Erst wenige Meter vor dem Steg zeigt sich: Ihr Gedächtnis war gut!

Angekommen.

Eine letzte Steuerbordkurve, und wir gleiten nach insgesamt 74,99 km sanft an den Steg. Die Aussteigetechnik ist individuell verschieden, kriechen, krabbeln oder sich auf den Steg rollen. Und auch die letzte körperliche Herausforderung, das schwere Boot aus dem Wasser zu bekommen, wird noch gemeistert. Den Gedanken eines Restaurantbesuchs hatten wir schon zum Sonnenuntergang aufgegeben, und der neue Plan, Pizza zu bestellen, ist wirklich der bessere. Es wird kein langer Abend mehr, nach dem Feierabendbier/-wein fallen alle schnell in den Tiefschlaf. Toll, dass wir die Gästezimmer nutzen dürfen, vor kurzem hatte uns noch das Schicksal eines nassen Zeltes gedroht!

Früh morgens (=irgendwann am Vormittag

Das Albatros-Team.

Hygieneplan überarbeitet

Der Hygieneplan ist die Grundlage für einen sicheren Ruderbetrieb bei der Schweriner RG! Wir haben den Plan gestrafft, konkretisiert und übersichtlich gestaltet. Bitte, bitte, bitte beachtet weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Besonders wichtig: Tragt Euch in die ausliegenden Listen ein, wenn Ihr die Trainingsräume nutzt. Der Eintrag jeder Fahrt in Fahrtenbuch ist ohnehin Pflicht.

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Das Reservierungstool ist derzeit nicht mehr notwendig. Auch der Achter ist wieder nutzbar.


– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter ist wieder nutzbar.

– der Trainingsbetrieb kann langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, die Umkleideräume mit entsprechenden Abständen,
– Duschen können benutzt werden, wenn sich dort maximal 3 Personen aufhalten
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können.

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags von 16 bis 18 Uhr. Dienstags ist das Training des Sportgymnasiums von 7:30 bis 13 Uhr und donnerstags von 7:30 bis 9 Uhr. Die Montessorischule trainisert mittwochs von 14 bis 16 Uhr, die Waldorf-Schule freitags von 14 bis 16 Uhr. In unserem Terminklender sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.

### KALENDER ###
Kalender – alle anzeigen Desktopversion (ID: 61)

Dieser Terminplan gilt bis auf Weiteres (und hoffentlich bis zum Ende der Saison).

Hygieneplan der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/75 e.V.

Stand: 20. August 2020

1. Allgemeine Regelungen

  • Kein Betreten der Sportanlagen für Sportler, Personal, Trainer, Übungsleiter und ggf. Begleitpersonen, die aktuell unter mit COVID-19 vereinbarenden Symptomen leiden.
  • Abstand halten.
  • Körperkontakte und Berührungen vermeiden.
  • Regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion.
  • Die Mitglieder haben die Verantwortung, dass die bei der SRG Mitgliederverwaltung gespeicherten Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer) auf dem aktuellen Stand sind. Daher müssen diese nicht bei jedem Training komplett erfasst werden Mit dem Eintrag in die Listen und dem Fahrtenbuch wird dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen.
  • Die Anwesenheitsliste wird wöchentlich durch den Vorstand oder eine per Vorstandsbeschluss ermächtigte Person eingesammelt und so aufbewahrt, dass sie anderen Personen nicht zugänglich ist. Der Vorstand hat die Anwesenheitsliste für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vollständig vorzulegen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten.
  • Die Trainer führen regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durch.

2. Outdoor-Trainingsbetrieb

  • Die Nutzung des Fahrtenbuchs ist zwingend vorgegeben.
  • Individuelle Ausfahrten aller Mitglieder haben sich am Trainingsplan so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Beginn oder Ende einer festen Trainingszeit erfolgt.
  • Insbesondere während der Trainingszeiten im Kinder- und Jugendsport haben An- und Ablegemanöver sowie das Boote zu Wasser lassen oder heraustragen durch die Kinder und Jugendlichen absoluten Vorrang. Solange diese Manöver im Gange sind, ist der Steg für alle anderen Mitglieder gesperrt.
  • Der Trainingsplan für Kinder und Jugendliche ist durch die Trainer so zu gestalten, dass die Trainingsgruppen konstant zusammengesetzt sind und Überschneidungen unterschiedlicher Gruppen vermieden werden.
  • Die Führung von Anwesenheitslisten erfolgt durch elektronische Erfassung im Fahrtenbuch oder schriftlich anhand von Listen (soweit keine Ausfahrten erfolgen).

3. Nutzung des Kraft- und Ergoraums

  • Offizielle Trainingszeiten haben Vorrang vor der individuellen Nutzung der Sporträume. Über Ausnahmen entscheiden die Verantwortlichen der jeweiligen offiziellen Trainingszeiten (Aushang siehe Plan).
  • Für alle Trainer, Übungsleiter und Aufsichtsführenden besteht die Pflicht, in den Trainingsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Im Ergoraum dürfen nicht mehr als 6, im Kraftraum nicht mehr als 8 Personen gleichzeitig trainieren.
  • Spätestens beim Verlassen der Sporträume ist die Anwesenheit in den ausgelegten Listen zu erfassen. Es sind Name, Vorname und die Zeiten der Anwesenheit auf dem SRG-Gelände zu dokumentieren.
  • Geräte und Matten, wo die Übungsausführung ohne Beeinträchtigung der Sicherheit möglich ist, sind nur durch Unterlage eines privaten Handtuchs zu benutzen.
  • Nach jedem Benutzungswechsel der Sportgeräte durch unterschiedliche Personen ist eine Desinfektion der Kontaktflächen vorzunehmen. Bei alleiniger Nutzung eines Sportgerätes ist immer nach Beendigung des Trainings eine Desinfektion vorzunehmen.
  • Die Sporträume sind regelmäßig, spätestens jedoch nach Beendigung eines Trainings, durch weites Öffnen der Fenstertüren zu lüften. Nach Möglichkeit sollte auch während des Trainings gelüftet werden.

4. Umkleide- und Sanitärräume

  • Die Abstandsregelungen sind zu beachten. Die Duschräume dürfen nicht von mehr als 3 Personen gleichzeitig betreten werden.
  • Der Aufenthalt in den Umkleideräumen ist ausschließlich für die Dauer des Umkleidens gestattet und sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Die Umkleide- und Sanitärräume sind regelmäßig Stoß zu lüften. Die Fenster sind jedoch spätestens beim Verlassen der Räume zu schließen.

5. Sportplatz

  • Bei der Nutzung des Sportplatzes ist eine Anwesenheitsliste durch einen dem Vorstand benannten Ansprechpartner zu führen. Die Anwesenheitsliste ist spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten, soweit nicht vertragliche Regelungen etwas anderes vorsehen.

6. Vereinsgelände

  • Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer sowie Angehörige von Mitgliedern, wenn sie ein Mitglied zum Training bringen oder nach dem Training abholen.
  • Solange Teilnehmer des Kinder- und Jugendtrainings an- oder ablegen, Boote ins oder aus dem Wasser tragen oder Bootspflege betreiben, dürfen die o.g. Nicht-Mitglieder den Steg und die Bootshalle nicht betreten. Auf dem Sattelplatz dürfen sie sich nur mit Zustimmung des Trainers in vom Trainer festgelegten Bereichen aufhalten.
  • Angehörige, welche ein Mitglied zum Training gebracht haben oder abholen wollen, dürfen kurzzeitig vom Vereinsgelände aus beim Wassertraining zuschauen, sofern die Einhaltung des Abstandes von 1,5m zu anderen Personen auf dem Vereinsgelände gewährleistet werden kann. Das Zuschauen darf nicht vom Steg aus erfolgen, vom Sattelplatz aus nur mit Zustimmung des Trainers.
  • Nicht-Mitglieder sind als Zuschauer im Kraft- und Ergoraum nicht zugelassen.
  • Für Mieter der Gästezimmer werden gesonderte Hinweise herausgegeben.

7. Reinigung und Hygiene

  • Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
  • Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
  • Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.
  • Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:
    • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
    • Treppen- & Handläufe
    • Lichtschalter
  • In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.
  • Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

Der Vorstand

Neuheiten in der SRG-Kollektion

So sieht sie aus, die SRG-blaue Sport-Kollektion, die Anne Holtfreter auf den Weg gebracht hat. Westen, Shirts, Einteiler, schick, schick, schick. Anprobetermine gibts ab Mitte September. Den genauen Termin erfahrt ihr rechtzeitig. Aber gucken könnt Ihr schon mal.

neuer Vierer für die Masters

Wir freuen uns und sind stolz darauf einen neuen Doppelvierer unser eigen zu nennen. In der letzten Woche konnten die Masters den Vierer von der Firma Empacher in Empfang nehmen und zum Ruderverein bringen.

Im letzten Jahr wurde mit viel Fleiß und Engagement von Seiten der Masters Ruderer Sponsorengelder gesammelt für einen neuen Doppelvierer. Der Alte ist mittlerweile in die Jahre gekommen und bei Wettkämpfen nicht mehr konkurrenzfähig.

Da von Seiten des Vereins keine Mittel zur Verfügung standen haben die Masters sich im letzten Jahr um die Finanzierung gekümmert und somit konnte das Boot bestellt werden.

Über den zukünftigen Namen muss noch abgestimmt werden und eine ordentliche Bootstaufe steht auch noch aus. Das werden wir dann in naher Zukunft mit Freude übernehmen. Der Vorstand bedankt sich für diese tolle Bereicherung unseres Bootsparks!

Mehr Training möglich

Trainingsfenster für Kinder (gelb) und Senioren (grün).

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter bleibt weiterhin gesperrt.

– der Trainingsbetrieb kann bis auf die Achter-Nutzung langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, weiterhin NICHT jedoch die Umkleiden und Duschen,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. Außerdem gibt es Zeitfenster, in denen Senioren trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. In den übrigen Zeiträumen können Boote genutzt werden. Der Achter bleibt für die Nutzung ausdrücklich gesperrt!

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags, dienstags und donnerstags auch vormittags. In der schematischen Darstellung sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind in der Übersicht grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.

Hygieneplan Corona der Schweriner Rudergesellschaft

Stand: 26. Mai 2020

Vorbemerkung

Aufgrund politischer und behördlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus war die SRG zeitweise gezwungen, den Trainingsbetrieb komplett einzustellen. Die aktuelle Situation und die daraus abgeleiteten neuen politischen Beschlüsse erlauben eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainings. Um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, beschließt der Vorstand den vorliegende Hygieneplan. Alle Sportler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist nicht gestattet.
  • Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Körperkontakte und Berührungen sind zu vermeiden oder auf das Minimum zu reduzieren. Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, Händeschütteln, Umarmungen oder „Abklatschen“ müssen unterbleiben.
  • Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife und heißem Wasser waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Gemäß dem Hygieneplan für Schulen ist nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen.

2. Distanzregeln

Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.

Bis auf Weiteres ist der Trainingsbetrieb im Achter nicht gestattet.

Die Organisation des Trainingsbetriebs für die Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die Trainer nach den im Hygieneplan festgelegten Vorgaben. Es werden regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durchgeführt.

Auf die Nutzung des Fahrtenbuchs wird noch einmal nachdrücklich hingewiesen. Mit dem Eintrag in das Fahrtenbuch wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)

Der Trainingsplan der Kinder- und Jugendlichen wird allen bekannt gegeben. Die individuellen Ausfahrten aller Mitglieder haben sich danach so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Training der Kinder- und Jugendlichen erfolgt.

a) Freigelände Das Freigelände bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand von 1,5 m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass auch beim Transport von Booten der Abstand eingehalten wird

b) Bootshalle: In jedem der 3 Hallenteile darf sich nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aufgehalten werden.

c) Kraft- und Ergoraum: Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist unter Einhaltung einer max. Personenanzahl im Kraftraum von 6 und im Ergoraum von 6 Personen zugelassen. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig besetzten Sportgeräten hat mindestens 3 m zu betragen. Hochintensives Ausdauertraining mit hoher Aerosolbelastung ist unzulässig. Jeder Trainierende hat sich in eine im Kraftraum ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen. Mit dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)

An Geräten, wo dies ohne Beeinträchtigung der Übungsausführung und der Sicherheit möglich ist, ist bei Nutzung ein privates Handtuch als Unterlage zu verwenden. Bei allen anderen Geräten ist nach Nutzung die Sitz- /Liegefläche mit einem Tuch abzuwischen. Die Handgriffe aller Geräte sind nach der Nutzung abzuwischen.

d) Treppenhaus: Begegnungen auf der Treppe sind zu vermeiden, dazu ist ggf. im oberen oder unteren Flurbereich zu warten, bis die Treppe frei ist.

e) Umkleideräume: Die Umkleideräume dürfen ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden genutzt werden. Bei Begegnungen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, z.B. durch Ausweichen in die Gassen zwischen den Schränken.

f) Waschräume und WC-Räume In jedem Wasch- und WC-Raum darf sich nur eine Person aufhalten.

g) Duschen: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

Mietern der Gästezimmer ist für die Dauer des Aufenthaltes die Nutzung der Duschen unter Einhaltung der Abstandsregel erlaubt.

h) Gästezimmer: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand sowie für Gäste im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen.

i) Trainer- und Vorstandszimmer: Zutritt nur für Personen, die entsprechende Funktionen bekleiden aus begründetem Anlass. Maximal 2 Personen gleichzeitig in diesem Gebäudebereich unter Einhaltung der Abstandsregel.

j) Sportplatz: Der Sportplatz kann unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden. Ein jeweils zu benennender Ansprechpartner für die Nutzergruppe hat eine Anwesenheitsliste zu führen und spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten. Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer.

3. Reinigung durch Dienstleister

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Im Verein steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
  • Treppen- & Handläufe
  • Lichtschalter
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. (Fahrtenbuch-PC)

In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. (Behälter für Papierhandtücher täglich füllen, je Waschbecken eine (ggf angebrochene) Flasche Flüssigseife) Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

Reinigung durch Mitglieder

Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.

Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.

Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.

Während des Trainings in Kraft und Ergoraum sind die unter 2c) genannten Reinigungsmaßnahmen permanent durchzuführen.

Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften. Kraft- und Ergoraum sind während der Nutzung jede halbe Stunde für 5 min durch die trainierenden Sportler zu lüften. Umkleideräume sind regelmäßig für mindestens 2 min zu lüften.

5. Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Das Training und die Trainingsgruppen sind zu dokumentieren, um Kontakte nachvollziehen zu können.

Die Dokumentation erfolgt durch den jeweiligen Sportler im Fahrtenbuch. Zusätzlich zu den üblicherweise dokumentierten Zeiten für das An- und Ablegen sind im Bemerkungsfeld die Zeiten für das Betreten und Verlassen des Geländes einzutragen, um die tatsächliche Anwesenheitszeit auf dem Vereinsgelände nachvollziehen zu können.

Sportler, welche positiv auf COVID-19 getestet wurden, und in den 3 Tagen vor Auftreten der ersten Symptome am Training teilgenommen haben, haben dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, ob bei diesen Trainingsgelegenheiten Kontakt zu anderen Sportlern bestand.

6. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID- 19- Krankheitsverlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)
  • neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen Personen mit den o.g. Vorerkrankungen ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet.

Personen, welche einzig aufgrund ihres Lebensalters mit einem höheren Risiko rechnen müssen, entscheiden selbst auf Basis ihres individuellen Gesundheitszustandes. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall auf das Training zu verzichten.

7. Bekanntgabe

Der Hygieneplan wird auf der Homepage der SRG bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgt ein Aushang am schwarzen Brett im Treppenhaus, sowie am schwarzen Brett neben dem Fahrtenbuch-PC.

8. Quelleninformation

Der Hygieneplan wurde grundsätzlich durch die SRG erstellt. Dabei wurde, teils wörtlich, teils mit auf den Vereinsbetrieb angepassten Änderungen, auf folgende Dokumente zurückgegriffen:

  • Übergangs-Regeln des DRV vom 20.04.2020
  • Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17.04.2020
  • Corona-VO M-V vom 8.5.2020 i.d.F. vom 19.5.2020
  • Hinweise des LSB M-V e.V. zur Wiederaufnahme des Indoorsport
  • DRV Empfehlungen für den Rudersport in der Covid 19 – Pandemie, Fassung vom 14.5.2020

Dieses dient ausschließlich dem Zweck, auf den Vereinsbetrieb der SRG übertragbare Regeln und Informationen zu übernehmen, um einen effektiven Infektionsschutz sicherzustellen.

Training eingeschränkt möglich

Trainingsfenster für Kinder (gelb) und Senioren (grün).

Die Schweriner Rudergesellschaft fährt einen Teil ihres Betriebes wieder hoch. Grundlage ist die entsprechende Verordnung des Landes, in der unter anderem geregelt ist, dass sportliche Betätigung allein oder zu zweit unter bestimmten Bedingungen wieder möglich ist. Der Vorstand hat darum einerseits einen Hygieneplan fürs Bootshaus und strenge Regeln für die Nutzung von Einern und Zweiern erarbeitet. Darin wird unter anderem festgelegt, wieviel Personen höchstens gleichzeitig in Hallen und auf dem Sattelplatz anwesend sein dürfen. Kraft- und Ergoraum bleiben gesperrt – die Nutzung der Umkleiden ist nicht möglich, wohl aber der Sanitäranlagen.

Wer ein Boot nutzen will, kann eines reservieren. Dazu haben wir ein Reservierungstool eingerichtet. Wir stellen das Konzept hier vor. Es gilt ab sofort und bis auf Weiteres. Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. Außerdem gibt es Zeitfenster, in denen Senioren trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. In den übrigen Zeiträumen können – nach vorheriger Reservierung – ungesteuerte Einer und Zweier genutzt werden. Alle anderen Boote sind für die Nutzung ausdrücklich gesperrt!

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags, dienstags und donnerstags auch vormittags. In der schematischen Darstellung sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind in der Übersicht grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich. Das Reservierungstool erläutern wir weiter unten.

Der SRG-Hygiene-Plan

Vorbemerkung

Aufgrund politischer und behördlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus war die SRG zeitweise gezwungen, den Trainingsbetrieb komplett einzustellen. Die aktuelle Situation und die daraus abgeleiteten neuen politischen Beschlüsse erlauben eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainings.

Um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, beschließt der Vorstand den vorliegende Hygieneplan.

Alle Sportler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

1. Persönliche Hygiene:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. **

Wichtigste Maßnahmen:

  • Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist nicht gestattet.
  • Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Körperkontakte und Berührungen sind zu vermeiden oder auf das Minimum zu reduzieren. Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, Händeschütteln, Umarmungen oder „Abklatschen“ müssen unterbleiben.
  • Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife und heißem Wasser waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Gemäß dem Hygieneplan für Schulen ist nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen

2. Distanzregeln

Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.

Bis auf Weiteres ist der Trainingsbetrieb nur im Einer und ungesteuerten Doppelzweier gestattet.

Die Organisation des Trainingsbetriebs für die Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die Trainer nach den im Hygieneplan festgelegten Vorgaben. Es werden regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durchgeführt.

Zur Einhaltung der Distanzregelungen hat eine elektronische Voranmeldung für die Koordination der Ab- und Anlegezeiten sowie die Bootsreservierung zu erfolgen. Die Bootsnutzung erfolgt unter strikter Einhaltung der Bootsordnung, insbesondere der ausgewiesenen Nutzerklassen.

Der Trainingsplan der Kinder- und Jugendlichen wird allen bekannt gegeben. Die individuellen Ausfahrten aller Mitglieder haben sich danach so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Training der Kinder- und Jugendlichen erfolgt.

a) Freigelände

Das Freigelände bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand von 1,5m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass auch beim Transport von Booten der Abstand eingehalten wird. Auf dem Sattelplatz dürfen sich maximal 6, auf dem Steg dürfen sich maximal 2 Sportler gleichzeitig aufhalten.

b) Bootshalle:

In jedem der 3 Hallenteile dürfen sich maximal 2 Sportler gleichzeitig unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m aufhalten.

c) Kraft- und Ergoraum:

Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist verboten. Dies gilt auch für den Durchgang zwischen Treppenhaus und Halle, es hat eine Umgehung über das Freigelände zu erfolgen. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

d) Treppenhaus:

Begegnungen auf der Treppe sind zu vermeiden, dazu ist ggf. im oberen oder unteren Flurbereich zu warten, bis die Treppe frei ist.

e) Umkleideräume:

Die Umkleideräume dienen nur als Durchgang zu den Sanitärbereichen, das Umziehen ist nicht gestattet und muss zu Hause erfolgen. Bei Begegnungen ist der Mindestabstand einzuhalten, z.B. durch ausweichen in die Gassen zwischen den Schränken.

f) Waschräume und WC-Räume

In jedem Wasch- und WC-Raum darf sich nur eine Person aufhalten.

g) Duschen:

Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

h) Gästezimmer:

Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

i) Trainer und Vorstandszimmer:

Zutritt nur für Personen, die entsprechende Funktionen bekleiden aus begründetem Anlass. Maximal 2 Personen gleichzeitig in diesem Gebäudebereich unter Einhaltung der Abstandsregel.

Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

3. Reinigung durch Dienstleister

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor

Im Verein steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
  • Treppen- & Handläufe
  • Lichtschalter
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. (Fahrtenbuch-PC)

In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.** (Behälter für Papierhandtücher täglich füllen, je Waschbecken eine (ggf angebrochene) Flasche Flüssigseife)

Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

4. Reinigung durch Mitglieder:

  • Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
  • Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
  • Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch
  • Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften.

Die in der Zeit des vollständigen Betretungsverbotes eingeführten Kontrollgänge werden hierfür beibehalten. Mitglieder, die einen Kontrollgang durchführen, lüften die Umkleideräume und Sanitärbereiche jeweils 5 Minuten.

Ebenfalls werden durch diese Mitglieder Spülungen der Trinkwasserleitungen gemäß Aushang durchgeführt.

5. Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Das Training und die Trainingsgruppen sind zu dokumentieren, um Kontakte nachvollziehen zu können.

Die Dokumentation erfolgt durch den jeweiligen Sportler im Fahrtenbuch. Zusätzlich zu den üblicherweise dokumentierten Zeiten für das An- und Ablegen sind im Bemerkungsfeld die Zeiten für das Betreten und Verlassen des Geländes einzutragen, um die tatsächliche Anwesenheitszeit auf dem Vereinsgelände nachvollziehen zu können.

Sportler, welche positiv auf COVID- 19 getestet wurden, und in den 3 Tagen vor Auftreten der ersten Symptome am Training teilgenommen haben, haben dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, ob bei diesen Trainingsgelegenheiten Kontakt zu anderen Sportlern bestand.

6. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID- 19-Krankheitsverlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)
  • neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen

Personen mit den o.g. Vorerkrankungen ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet.

Personen, welche einzig aufgrund ihres Lebensalters mit einem höheren Risiko rechnen müssen, entscheiden selbst auf Basis ihres individuellen Gesundheitszustandes. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall auf das Training zu verzichten.

7. Bekanntgabe:

Der Hygieneplan wird auf der Homepage der SRG bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgt ein Aushang am schwarzen Brett im Treppenhaus, sowie am schwarzen Brett neben dem Fahrtenbuch-PC.

8. Quelleninformation:

Der Hygieneplan wurde grundsätzlich durch die SRG erstellt. Dabei wurde, teils wörtlich, teils mit auf den Vereinsbetrieb angepassten Änderungen, auf folgende Dokumente zurückgegriffen:

  • Übergangs-Regeln des DRV vom 20.04.2020
  • Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17.04.2020

Dieses dient ausschließlich dem Zweck, auf den Vereinsbetrieb der SRG übertragbare Regeln und Informationen zu übernehmen, um einen effektiven Infektionsschutz sicherzustellen

Das Bootsbuchungstool

Den Einsatz und die Trainingszeiten von Kindern und Junioren koordiniert der Trainer. Alle anderen, also auch die Senioren, nutzen bitte unser Boots-Reservierungstool. Es ist zu erreichen über https://corona.schwerinerrudergesellschaft.de. Es ist nutzbar, wenn man einen Benutzernamen und ein Passwort hat. Dieses Passwort beantragt Ihr formlos per Mail beim Vorstand unter bootbuchen@schwerinerrudergesellschaft.de. Sobald Ihr eine Bestätigungsmail bekommt (die wir von Hand erstellen) und ein Passwort habt, könnt Ihr Euch einloggen.

Das Tool funktioniert auf dem Rechner, aber auch auf dem Handy (dann vielleicht lieber quer halten).

Wenn Ihr ein Passwort habt und ein Boot reservieren wollt:

– klickt oben rechts auf „Anmelden“

– gebt Euren Benutzernamen und Euer Passwort ein und klickt auf „Anmelden“

– Ihr seht nun die Kalenderübersicht. Sie funktioniert wie ein üblicher Computerkalender. Links seht ihr die Übersicht des aktuellen und des nächsten Monats, um schnell zu einem Tag zu springen. Rechts über dem Kalender könnt ihr Tages-, Wochen- und Monats-Darstellungen umschalten.

Die Startansicht der Bootsbuchung

– In der Mitte über dem Kalender könnt ihr Bootsklassen auswählen. Einer und Zweier der Gruppen A,E und R (in der Bootsordnung ist festgelegt, wer welche Boote nutzen darf), in diesem Beispiel wählen wir die C-Einer der Kategorie A.

Bootsklasse auswählen

– Der Kalender hat nun fünf Spalten – für jedes der verfügbaren Boote eine.

– klickt mit der Maus in die Zeile, zu der Ihr das Boot nutzen wollt. So wählt Ihr die Startzeit aus. (beachtet bitte, dass vormittags und teilweise nachmittags festgelegte Trainingszeiten von Junioren und Senioren angesetzt sind)

– es erscheint das Detail-Fenster, in dem ihr bitte im Feld Kurzbeschreibung Euren Vornamen eintragt. Legt bitte noch fest, wie lange ihr das Boot nutzen wollt.

Details eintragen

– Abschließend klickt Ihr auf „Speichern“ – das wars.

– sofern Ihr Eure Reservierung ändern oder löschen wollt, klickt einfach wieder auf diesen Kalendereintrag, dann habt ihr mehrere Auswahlmöglichkeiten.

– Fragen? bootbuchen@schwerinerrudergesellschaft.de!

Vereinsgelände gesperrt!

SRG sperrt Vereinsgelände
Schweriner RG sperrt Vereinsgelände und -anlagen.

Die Schweriner RG hat ihr Vereinsgelände gesperrt. Grundlage ist eine Vereinbarung der Bundesregierung und der Länder. Darin heißt es unter anderem:

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Sofern diese Regeln die Schweriner Rudergesellschaft betreffen, wird der Vorstand davon keine Ausnahmen zulassen.

Alle zuvor getroffenen Anordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Bleibt gesund!