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Landesruderverband MV Posts

Hygieneplan überarbeitet

Der Hygieneplan ist die Grundlage für einen sicheren Ruderbetrieb bei der Schweriner RG! Wir haben den Plan gestrafft, konkretisiert und übersichtlich gestaltet. Bitte, bitte, bitte beachtet weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Besonders wichtig: Tragt Euch in die ausliegenden Listen ein, wenn Ihr die Trainingsräume nutzt. Der Eintrag jeder Fahrt in Fahrtenbuch ist ohnehin Pflicht.

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Das Reservierungstool ist derzeit nicht mehr notwendig. Auch der Achter ist wieder nutzbar.


– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter ist wieder nutzbar.

– der Trainingsbetrieb kann langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, die Umkleideräume mit entsprechenden Abständen,
– Duschen können benutzt werden, wenn sich dort maximal 3 Personen aufhalten
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können.

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags von 16 bis 18 Uhr. Dienstags ist das Training des Sportgymnasiums von 7:30 bis 13 Uhr und donnerstags von 7:30 bis 9 Uhr. Die Montessorischule trainisert mittwochs von 14 bis 16 Uhr, die Waldorf-Schule freitags von 14 bis 16 Uhr. In unserem Terminklender sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.

### KALENDER ###
Kalender – alle anzeigen Desktopversion (ID: 61)

Dieser Terminplan gilt bis auf Weiteres (und hoffentlich bis zum Ende der Saison).

Hygieneplan der Schweriner Rudergesellschaft von 1874/75 e.V.

Stand: 20. August 2020

1. Allgemeine Regelungen

  • Kein Betreten der Sportanlagen für Sportler, Personal, Trainer, Übungsleiter und ggf. Begleitpersonen, die aktuell unter mit COVID-19 vereinbarenden Symptomen leiden.
  • Abstand halten.
  • Körperkontakte und Berührungen vermeiden.
  • Regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion.
  • Die Mitglieder haben die Verantwortung, dass die bei der SRG Mitgliederverwaltung gespeicherten Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer) auf dem aktuellen Stand sind. Daher müssen diese nicht bei jedem Training komplett erfasst werden Mit dem Eintrag in die Listen und dem Fahrtenbuch wird dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen.
  • Die Anwesenheitsliste wird wöchentlich durch den Vorstand oder eine per Vorstandsbeschluss ermächtigte Person eingesammelt und so aufbewahrt, dass sie anderen Personen nicht zugänglich ist. Der Vorstand hat die Anwesenheitsliste für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vollständig vorzulegen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten.
  • Die Trainer führen regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durch.

2. Outdoor-Trainingsbetrieb

  • Die Nutzung des Fahrtenbuchs ist zwingend vorgegeben.
  • Individuelle Ausfahrten aller Mitglieder haben sich am Trainingsplan so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Beginn oder Ende einer festen Trainingszeit erfolgt.
  • Insbesondere während der Trainingszeiten im Kinder- und Jugendsport haben An- und Ablegemanöver sowie das Boote zu Wasser lassen oder heraustragen durch die Kinder und Jugendlichen absoluten Vorrang. Solange diese Manöver im Gange sind, ist der Steg für alle anderen Mitglieder gesperrt.
  • Der Trainingsplan für Kinder und Jugendliche ist durch die Trainer so zu gestalten, dass die Trainingsgruppen konstant zusammengesetzt sind und Überschneidungen unterschiedlicher Gruppen vermieden werden.
  • Die Führung von Anwesenheitslisten erfolgt durch elektronische Erfassung im Fahrtenbuch oder schriftlich anhand von Listen (soweit keine Ausfahrten erfolgen).

3. Nutzung des Kraft- und Ergoraums

  • Offizielle Trainingszeiten haben Vorrang vor der individuellen Nutzung der Sporträume. Über Ausnahmen entscheiden die Verantwortlichen der jeweiligen offiziellen Trainingszeiten (Aushang siehe Plan).
  • Für alle Trainer, Übungsleiter und Aufsichtsführenden besteht die Pflicht, in den Trainingsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Im Ergoraum dürfen nicht mehr als 6, im Kraftraum nicht mehr als 8 Personen gleichzeitig trainieren.
  • Spätestens beim Verlassen der Sporträume ist die Anwesenheit in den ausgelegten Listen zu erfassen. Es sind Name, Vorname und die Zeiten der Anwesenheit auf dem SRG-Gelände zu dokumentieren.
  • Geräte und Matten, wo die Übungsausführung ohne Beeinträchtigung der Sicherheit möglich ist, sind nur durch Unterlage eines privaten Handtuchs zu benutzen.
  • Nach jedem Benutzungswechsel der Sportgeräte durch unterschiedliche Personen ist eine Desinfektion der Kontaktflächen vorzunehmen. Bei alleiniger Nutzung eines Sportgerätes ist immer nach Beendigung des Trainings eine Desinfektion vorzunehmen.
  • Die Sporträume sind regelmäßig, spätestens jedoch nach Beendigung eines Trainings, durch weites Öffnen der Fenstertüren zu lüften. Nach Möglichkeit sollte auch während des Trainings gelüftet werden.

4. Umkleide- und Sanitärräume

  • Die Abstandsregelungen sind zu beachten. Die Duschräume dürfen nicht von mehr als 3 Personen gleichzeitig betreten werden.
  • Der Aufenthalt in den Umkleideräumen ist ausschließlich für die Dauer des Umkleidens gestattet und sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Die Umkleide- und Sanitärräume sind regelmäßig Stoß zu lüften. Die Fenster sind jedoch spätestens beim Verlassen der Räume zu schließen.

5. Sportplatz

  • Bei der Nutzung des Sportplatzes ist eine Anwesenheitsliste durch einen dem Vorstand benannten Ansprechpartner zu führen. Die Anwesenheitsliste ist spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten, soweit nicht vertragliche Regelungen etwas anderes vorsehen.

6. Vereinsgelände

  • Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer sowie Angehörige von Mitgliedern, wenn sie ein Mitglied zum Training bringen oder nach dem Training abholen.
  • Solange Teilnehmer des Kinder- und Jugendtrainings an- oder ablegen, Boote ins oder aus dem Wasser tragen oder Bootspflege betreiben, dürfen die o.g. Nicht-Mitglieder den Steg und die Bootshalle nicht betreten. Auf dem Sattelplatz dürfen sie sich nur mit Zustimmung des Trainers in vom Trainer festgelegten Bereichen aufhalten.
  • Angehörige, welche ein Mitglied zum Training gebracht haben oder abholen wollen, dürfen kurzzeitig vom Vereinsgelände aus beim Wassertraining zuschauen, sofern die Einhaltung des Abstandes von 1,5m zu anderen Personen auf dem Vereinsgelände gewährleistet werden kann. Das Zuschauen darf nicht vom Steg aus erfolgen, vom Sattelplatz aus nur mit Zustimmung des Trainers.
  • Nicht-Mitglieder sind als Zuschauer im Kraft- und Ergoraum nicht zugelassen.
  • Für Mieter der Gästezimmer werden gesonderte Hinweise herausgegeben.

7. Reinigung und Hygiene

  • Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.
  • Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.
  • Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.
  • Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:
    • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
    • Treppen- & Handläufe
    • Lichtschalter
  • In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.
  • Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.
  • Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

Der Vorstand

Neuheiten in der SRG-Kollektion

So sieht sie aus, die SRG-blaue Sport-Kollektion, die Anne Holtfreter auf den Weg gebracht hat. Westen, Shirts, Einteiler, schick, schick, schick. Anprobetermine gibts ab Mitte September. Den genauen Termin erfahrt ihr rechtzeitig. Aber gucken könnt Ihr schon mal.

Freie Liegeplätze

Wir haben zur Zeit freie Liegeplätze in den kleinen Boxen. Sie sind für Motorboote/Segelboote bis ca. 8m Länge und ca. 1,2m Tiefgang geeignet.

Interessenten aus unserem Verein oder auch Nichtmitglieder können sich bei Ronald Förster melden.
E-Mail: ronald.foerster@rrc85.de

Studis Wanderfahrt: Kampf um das Goldene Stemmbrett

Eine Gruppe der Studenten des Rostocker Ruderclubs und der Hochschulsportgemeinsschaft machte sich am Wochenende auf nach Mirow zum Ruderverein Blau-Weiß. Der ursprüngliche Termin musste Corona-bedingt verschoben werden. Umso größer war die Freude über die spontane Zusage des lokalen Vereins. Für die meisten war es die erste Wanderruderfahrt, sodass es viel Neues zu erleben gab. Dazu zählten neben den neuen Wasserwegen auch neue Erfahrungen, wie das gemeinsame Schleusen oder dem obligatorischen Brückenschnaps. Gemeinsam verbrachten wir in geselliger Runde die Abende beim Lagerfeuer. Ein besonderes Highlight war das Goldene Stemmbrett, das erstmalig als Trophäe für das Wochenende gewonnen werden konnte. Im kollegialen Wettstreit traten die Bootsmannschaften gegeneinander an. Punkte wurden beispielsweise vergeben für das witzigste Anreisefoto, den kreativsten Teamnamen, aber auch einen Handstand im Boot oder Frühstück vorbereiten. Es gab also auch viele Punkte abseits des Wassers zu holen und somit die Gruppe näher zusammenzubringen. Am Ende sicherte sich mit knappem Vorsprung das Team Schneckentempo den Sieg und darf sich gebührend feiern lassen. Als Wanderpokal wird es auch bei den nächsten Fahrten wieder um das begehrte Accessoire gehen.

Wir freuen uns sehr über das gelungen Wochenende und können es kaum erwarten wieder als Truppe neue Gewässer jenseits der Warnow zu erkunden.

Text und Fotos: RRC/MM

Mehr als 100 Jahre Rudern in Neustrelitz

Wanderrudern ist Kult

Vor über 100 Jahren, am 15. November 1911, einem Mittwoch, wurde aus einer Idee Realität. Von sieben Studierenden des Technikums Alt-Strelitz wurde der Ruderclub Neustrelitz ins Leben gerufen. So wechselvoll, wie die Geschichte Deutschlands in diesen 100 Jahren war, so wechselvoll war auch die Geschichte des Rudersports in Neustrelitz.

Das alte Bootshaus vom WSV

Ihr erstes Standquartier war das Restaurant Helgoland, welches auch Namensgeber für den Ruderclub war. 1912 wurden dann die ersten Boote in Berlin erworben und auf dem Wasserweg nach Neustrelitz überführt. Mitbegründer und 1. Vorsitzender des Vereins war Hans Ries aus Berlin, welcher auch als großer Förderer in Erscheinung trat.

Ausfahrt im Doppelachter Königin Luise

Das schwerwiegendste Ereignis für diesen jungen Club war der Brand des Bootshauses neben dem Restaurant Helgoland am 11. März 1913, dem 18 Boote, darunter 5 inzwischen vom Ruderclub beschaffte Boote, zum Opfer fielen. Wie die jüngste Geschichte beweist, war dieser herbe Rückschlag für den Verein und seine Mitglieder kein Grund zu kapitulieren. Schon am Tage nach dem Brand war in der „Landeszeitung ´´ zu lesen:

´´ Wie wir erfahren, beabsichtig der Ruderclub „Helgoland´´ nicht, sich infolge der Vernichtung seiner Boote aufzulösen. Es werden sofort neue Boote bestellt, damit der gesunde und erfrischende Rudersport in unserer Stadt nicht wieder einschläft!„
(Auszug aus der Festrede 100 Jahre Rudern in Neustrelitz)

So hat alles angefangen im Jahr 1911, mittlerweile sind es nun schon 109 Jahre Rudern in Neustrelitz. Noch immer rudern wir gemeinsam jeden Mittwoch über den Zierker See.
Auch an den Wochenenden treffen wir uns gelegentlich zu gemeinsamen Ausfahrten und gemütlichen Grillabenden.
Unsere Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Berufen und erfreuen sich der Entspannung und Erholung, die der Wanderrudersport mit sich bringt. Wir sind 20 aktive Ruderer im Alter von 30 bis 80 Jahren.
Im Winter halten wir uns in unserer Sporthalle auf dem Ruderergometer oder im Kraftraum fit.

Erschöpft, aber glücklich nach einer Ausfahrt auf dem Zierker See

Interessenten, die den Rudersport erlernen oder wieder damit anfangen möchten, sind uns jederzeit herzlich willkommen. Treffpunkt ist jeden Mittwoch ab 16:30 Uhr an der Bootshalle auf dem Gelände des Wassersportvereins Neustrelitz.

Sven Thorsten Hartmann
Ruderwart

neuer Vierer für die Masters

Wir freuen uns und sind stolz darauf einen neuen Doppelvierer unser eigen zu nennen. In der letzten Woche konnten die Masters den Vierer von der Firma Empacher in Empfang nehmen und zum Ruderverein bringen.

Im letzten Jahr wurde mit viel Fleiß und Engagement von Seiten der Masters Ruderer Sponsorengelder gesammelt für einen neuen Doppelvierer. Der Alte ist mittlerweile in die Jahre gekommen und bei Wettkämpfen nicht mehr konkurrenzfähig.

Da von Seiten des Vereins keine Mittel zur Verfügung standen haben die Masters sich im letzten Jahr um die Finanzierung gekümmert und somit konnte das Boot bestellt werden.

Über den zukünftigen Namen muss noch abgestimmt werden und eine ordentliche Bootstaufe steht auch noch aus. Das werden wir dann in naher Zukunft mit Freude übernehmen. Der Vorstand bedankt sich für diese tolle Bereicherung unseres Bootsparks!

Zweisamkeit – die neue Freiheit im Wanderrudern

Sie ist nicht jedermanns Sache – die im Wanderrudern seit Wochen verordnete Zweisamkeit, wenn man nicht gerade im Einer seine Kilometer absitzen will. Ja, auch in unserem Verein gibt es den einen oder anderen Ruderkameraden, der geradeheraus sagt: „Da mach ich nicht mit. Ich warte, bis wir wieder im Großboot rudern können.“ Man kann eben niemanden zu seinem Glück zwingen. Denn diese neue Einsam- oder Zweisamkeit, sprich: Rudern nur im Einer oder zu zweit im ungesteuerten Zweier (aus einem Hausstand) bzw. Dreier (mit Lücke für zwei RK aus verschiedenen Hausständen) kann in Corona-Zeiten eine gewisse, nicht zu unterschätzende Freiheit bedeuten: Man hat das Bootshaus für sich allein, kann seine Rudertermine – zumindest in solch einem kleinen Verein wie dem Anklamer Ruderklub – fast nach Lust und Laune planen und auch auf dem Wasser trifft man seit Wochen nur sehr wenige Freizeitsportler. Selbst die Kommunikation ist zur Nebensache geworden, denn die Bootsplanung erfolgt online, die wichtigsten Informationen werden kurz und knapp über eine App ausgetauscht, und sollte man zufällig doch andere Ruderkameraden auf dem Wasser treffen, so sind diese meistens in der anderen Richtung unterwegs und werden nach einem kurzen Hallo ruck, zuck von der Strömung fortgetrieben. Und dann ist man wieder allein mit sich und der Natur. Diese Idylle kann berauschend sein. Auf der Peene trifft man z.B. seit Wochen bei jeder Ausfahrt ab 20 km zwischen zehn und zwanzig (manchmal auch mehr) Seeadler. Man muss lernen, diese Freiheit zu genießen, sich Zeit zu lassen und umzuschauen. Dann kann man sich sogar mal an einem Weißkopfseeadler erfreuen, der das kleine Boot vom Baum aus nur neugierig beäugt und ganz dicht an sich vorbeiziehen lässt, oder einem Exemplar, der nur wenige Meter vom Boot entfernt mit nur einer Kralle einen großen Fisch aus dem Wasser holt. Man ist so fasziniert, dass man sogar vergisst, die Kamera herauszuholen.

Dass zurzeit einige RK unseres doch recht kleinen Vereins diese Zweisamkeit genießen, macht sich im Fahrtenbuch bemerkbar: Trotz verordneter mehrwöchiger Corona-Zwangspause wurden bereits 3.300 Boots-km gerudert. 

Eines gab es vor Corona im Anklamer Ruderklub noch nie: Eine Wanderfahrt an Himmelfahrt ausschließlich in Einern und Zweiern. Für viele RK war es die erste Wanderfahrt in diesem Jahr. Und leider war entsprechendes Bootsmaterial auch nur begrenzt verfügbar. Aber alle haben die Ausfahrt auf Peene und Kleinem Haff genossen. Auch ein Imbiss in der Marina Karnin war möglich, selbstverständlich unter Einhaltung der Abstandsregeln. Und in genau solchen Situationen sehnt man sich dann plötzlich doch nach der Gemeinsamkeit bei Wanderfahrten und Vereinsveranstaltungen zurück – ohne Kontaktverbote und Abstandsregeln. 
Bleibt zu hoffen, dass schon bald wieder alle RK regelmäßig gemeinsame Ausfahrten im Großboot unternehmen können, damit sich niemand ausgegrenzt fühlt oder gar die Lust an diesem schönen Sport verliert. Denn es ist und bleibt ein Mannschaftssport. 

Mehr Training möglich

Trainingsfenster für Kinder (gelb) und Senioren (grün).

Die Schweriner RG kann ihren Ruderbetrieb ausweiten. Der Vorstand hat auf Grundlage von Landesverordnungen und den Empfehlungen der Sportfachverbände weitere Boote für das Training freigegeben. Auch das Training in Kraft- und Ergoraum ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Der Achter bleibt weiterhin gesperrt.

– der Trainingsbetrieb kann bis auf die Achter-Nutzung langsam wieder aufgenommen werden,
– einer elektronischen Vorreservierung bedarf es nicht mehr,
– die Abstandsregelungen müssen stets eingehalten werden,
– Ergo- und Kraftraum sind mit Personenbegrenzung nutzbar,
– die Sportgeräte dürfen nur mit Handtuch-Unterlage genutzt werden und müssen nach jeder Nutzung abgewischt werden,
– die Spinde können genutzt werden, weiterhin NICHT jedoch die Umkleiden und Duschen,
– die Nutzung des Sportplatzes ist ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich

Allen Sportlerinnen und Sportlern muss klar sein: Die Pandemie ist noch längst nicht überwunden, die Ansteckungsefahr ist weiterhin hoch. Wie gut wir alle hindurchkommen hängt maßgeblich davon ab, wie vorsichtig und vorbildlich wir uns an Hygieneregelungen und Abstandgebote halten. Bliebt gesund.

Ziel des SRG-Planes ist, zumindest ein grundlegendes Training zu ermöglichen und die Anzahl der Personen im Bootshaus dennoch jeweils gering zu halten. Darum haben wir in Absprache mit dem Trainer und den Senioren Zeiten festgelegt, an denen Kinder und Junioren in kleinen Einzelgruppen trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. Außerdem gibt es Zeitfenster, in denen Senioren trainieren können. In diesen Zeiträumen dürfen alle anderen Mitglieder das Vereinsgelände weiterhin nicht betreten. In den übrigen Zeiträumen können Boote genutzt werden. Der Achter bleibt für die Nutzung ausdrücklich gesperrt!

Die Kinder- und Juniorentrainingszeiten sind grundsätzlich montags bis freitags nachmittags, dienstags und donnerstags auch vormittags. In der schematischen Darstellung sind diese Zeiten gelb markiert. Die für Senioren reservierten Trainingszeiten sind montags, mittwochs und freitags vormittags. Diese Zeitfenster sind in der Übersicht grün dargestellt. In allen anderen Zeiten ist – unter Einhaltung des Hygieneplans, der Ruder- und Bootsordnung – Rudern möglich.

Hygieneplan Corona der Schweriner Rudergesellschaft

Stand: 26. Mai 2020

Vorbemerkung

Aufgrund politischer und behördlicher Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus war die SRG zeitweise gezwungen, den Trainingsbetrieb komplett einzustellen. Die aktuelle Situation und die daraus abgeleiteten neuen politischen Beschlüsse erlauben eine schrittweise Wiederaufnahme des Trainings. Um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, beschließt der Vorstand den vorliegende Hygieneplan. Alle Sportler sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Athleten und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen und Trainingsräumen ist nicht gestattet.
  • Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Körperkontakte und Berührungen sind zu vermeiden oder auf das Minimum zu reduzieren. Rudern ist eine kontaktlose Sportart. Gewohnte Rituale, Händeschütteln, Umarmungen oder „Abklatschen“ müssen unterbleiben.
  • Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Seife und heißem Wasser waschen (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
  • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

Gemäß dem Hygieneplan für Schulen ist nach Konsultation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock ist eine Händedesinfektion nicht notwendig. O. g. Experten führen aus, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen. Am wichtigsten ist, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen.

2. Distanzregeln

Beim Training im Freien hat eine Person ein geringes Risiko, sich anzustecken. Das Risiko kann sekundär durch die Nähe zu Trainingspartnern erhöht werden. Es ist daher darauf zu achten, den Mindestabstand von 1,5 m bei der Interaktion auf dem Bootshausgelände einzuhalten, insbesondere bei der Materialpflege und beim Zuwasserlassen der Boote.

Bis auf Weiteres ist der Trainingsbetrieb im Achter nicht gestattet.

Die Organisation des Trainingsbetriebs für die Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die Trainer nach den im Hygieneplan festgelegten Vorgaben. Es werden regelmäßige Belehrungen über die Verhaltensregelungen durchgeführt.

Auf die Nutzung des Fahrtenbuchs wird noch einmal nachdrücklich hingewiesen. Mit dem Eintrag in das Fahrtenbuch wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)

Der Trainingsplan der Kinder- und Jugendlichen wird allen bekannt gegeben. Die individuellen Ausfahrten aller Mitglieder haben sich danach so auszurichten, dass keine Überschneidung mit dem Training der Kinder- und Jugendlichen erfolgt.

a) Freigelände Das Freigelände bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den Abstand von 1,5 m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass auch beim Transport von Booten der Abstand eingehalten wird

b) Bootshalle: In jedem der 3 Hallenteile darf sich nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m aufgehalten werden.

c) Kraft- und Ergoraum: Die Nutzung dieser Räumlichkeiten ist unter Einhaltung einer max. Personenanzahl im Kraftraum von 6 und im Ergoraum von 6 Personen zugelassen. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig besetzten Sportgeräten hat mindestens 3 m zu betragen. Hochintensives Ausdauertraining mit hoher Aerosolbelastung ist unzulässig. Jeder Trainierende hat sich in eine im Kraftraum ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen. Mit dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird auch dem Vorstand die Zustimmung erteilt, auf Verlangen der Gesundheitsbehörde Kontaktdaten weitergeben zu dürfen. (siehe auch Ziff. 5.)

An Geräten, wo dies ohne Beeinträchtigung der Übungsausführung und der Sicherheit möglich ist, ist bei Nutzung ein privates Handtuch als Unterlage zu verwenden. Bei allen anderen Geräten ist nach Nutzung die Sitz- /Liegefläche mit einem Tuch abzuwischen. Die Handgriffe aller Geräte sind nach der Nutzung abzuwischen.

d) Treppenhaus: Begegnungen auf der Treppe sind zu vermeiden, dazu ist ggf. im oberen oder unteren Flurbereich zu warten, bis die Treppe frei ist.

e) Umkleideräume: Die Umkleideräume dürfen ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände in den Spinden genutzt werden. Bei Begegnungen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, z.B. durch Ausweichen in die Gassen zwischen den Schränken.

f) Waschräume und WC-Räume In jedem Wasch- und WC-Raum darf sich nur eine Person aufhalten.

g) Duschen: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand, sowie für per Vorstandsbeschluss zu Kontrollgängen und Instandhaltungsmaßnahmen ermächtigte Vereinsmitglieder oder Dienstleister.

Mietern der Gästezimmer ist für die Dauer des Aufenthaltes die Nutzung der Duschen unter Einhaltung der Abstandsregel erlaubt.

h) Gästezimmer: Der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten ist verboten. Ausnahmen gelten für den Vorstand sowie für Gäste im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen.

i) Trainer- und Vorstandszimmer: Zutritt nur für Personen, die entsprechende Funktionen bekleiden aus begründetem Anlass. Maximal 2 Personen gleichzeitig in diesem Gebäudebereich unter Einhaltung der Abstandsregel.

j) Sportplatz: Der Sportplatz kann unter Einhaltung der Abstandsregelungen genutzt werden. Ein jeweils zu benennender Ansprechpartner für die Nutzergruppe hat eine Anwesenheitsliste zu führen und spätestens am Folgetag dem Vorstand zuzuleiten. Nicht-Mitglieder dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Davon ausgenommen sind Mieter der Gästezimmer.

3. Reinigung durch Dienstleister

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Einwirkung rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Im Verein steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen nach Möglichkeit täglich gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (auch an Rolltoren der Bootshalle) sowie der Umgriff der Türen
  • Treppen- & Handläufe
  • Lichtschalter
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen. (Fahrtenbuch-PC)

In allen Waschräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. (Behälter für Papierhandtücher täglich füllen, je Waschbecken eine (ggf angebrochene) Flasche Flüssigseife) Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden der Sanitärbereiche werden regelmäßig gereinigt.

Reinigung durch Mitglieder

Die Griffe der Skulls sind nach jedem Training durch den Sportler selbst feucht zu reinigen.

Gleiches gilt für die Rollsitze sowie die unmittelbare Umgebung des Rollsitzes im Innenbereich des Bootes.

Tastatur und Maus des Fahrtenbuch-PC sind nach Bedienung mit einem Feuchttuch abzuwischen.

Während des Trainings in Kraft und Ergoraum sind die unter 2c) genannten Reinigungsmaßnahmen permanent durchzuführen.

Räumlichkeiten und Flure sind regelmäßig zu lüften. Kraft- und Ergoraum sind während der Nutzung jede halbe Stunde für 5 min durch die trainierenden Sportler zu lüften. Umkleideräume sind regelmäßig für mindestens 2 min zu lüften.

5. Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Das Training und die Trainingsgruppen sind zu dokumentieren, um Kontakte nachvollziehen zu können.

Die Dokumentation erfolgt durch den jeweiligen Sportler im Fahrtenbuch. Zusätzlich zu den üblicherweise dokumentierten Zeiten für das An- und Ablegen sind im Bemerkungsfeld die Zeiten für das Betreten und Verlassen des Geländes einzutragen, um die tatsächliche Anwesenheitszeit auf dem Vereinsgelände nachvollziehen zu können.

Sportler, welche positiv auf COVID-19 getestet wurden, und in den 3 Tagen vor Auftreten der ersten Symptome am Training teilgenommen haben, haben dies unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Dabei ist auch anzugeben, ob bei diesen Trainingsgelegenheiten Kontakt zu anderen Sportlern bestand.

6. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID- 19- Krankheitsverlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).

Dazu zählen über 60jährige Personen sowie Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, insbesondere:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, z. B. Cortison)
  • neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen Personen mit den o.g. Vorerkrankungen ist das Betreten des Vereinsgeländes nicht gestattet.

Personen, welche einzig aufgrund ihres Lebensalters mit einem höheren Risiko rechnen müssen, entscheiden selbst auf Basis ihres individuellen Gesundheitszustandes. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall auf das Training zu verzichten.

7. Bekanntgabe

Der Hygieneplan wird auf der Homepage der SRG bekannt gegeben. Zusätzlich erfolgt ein Aushang am schwarzen Brett im Treppenhaus, sowie am schwarzen Brett neben dem Fahrtenbuch-PC.

8. Quelleninformation

Der Hygieneplan wurde grundsätzlich durch die SRG erstellt. Dabei wurde, teils wörtlich, teils mit auf den Vereinsbetrieb angepassten Änderungen, auf folgende Dokumente zurückgegriffen:

  • Übergangs-Regeln des DRV vom 20.04.2020
  • Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 17.04.2020
  • Corona-VO M-V vom 8.5.2020 i.d.F. vom 19.5.2020
  • Hinweise des LSB M-V e.V. zur Wiederaufnahme des Indoorsport
  • DRV Empfehlungen für den Rudersport in der Covid 19 – Pandemie, Fassung vom 14.5.2020

Dieses dient ausschließlich dem Zweck, auf den Vereinsbetrieb der SRG übertragbare Regeln und Informationen zu übernehmen, um einen effektiven Infektionsschutz sicherzustellen.

Erste Wanderfahrt 2020 mit Corona-Einschränkungen

Der offizielle Trainingsbetrieb ist noch immer eingestellt, aber Lockerungen sind in Sicht. Dennoch wird es durch die wochenlangen Einschränkungen im Ruderbetrieb mühsam werden, die geforderten Kilometerleistungen für das Fahrtenabzeichen zu erbringen. In einem normalen Ruderjahr hätten unsere Vereinsmitglieder Anfang Mai bereits mehrere Tagesfahrten und mindestens eine dreitägige Wanderfahrt in Großbooten absolviert. In diesem Jahr wurde der Start in die Rudersaison durch Corona ziemlich unsanft ausgebremst.
Seit ein paar Tagen sind nun einige RK individuell und maximal zu zweit unter Einhaltung strenger Auflagen auf der Peene unterwegs. Gott sei Dank! Die Bewegung auf dem Wasser hat gefehlt. Gemeinsame Ausfahrten in Großbooten werden aber auch weiterhin nicht möglich sein. 

Also, das Schild an km 74 steht noch. ? ? Zwei RK waren dieses Jahr die ersten aus dem Verein, die – allein im Zweier – mal wieder 15 km gegen den Wind die Peene aufwärts gerudert sind. Und es war bestes Adler-Flugwetter. Auf den 30 km konnte man heute mindestens 25 Prachtexemplare bewundern, darunter auch einen Weißkopfseeadler. Beeindruckend! ?